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Carsharing in Rheinland-Pfalz

19.05.20 (Rheinland-Pfalz) Autor:Stefan Hennigfeld

Kommunen können starten und weitere Carsharing-Angebote in ihrer Stadt oder Gemeinde einrichten. Das von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) vorgelegte Gesetz wurde nach Zustimmung des Landtags im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist damit rechtskräftig.

„Das Carsharing-Gesetz zeigt, dass wir in Rheinland-Pfalz bereit sind, Mobilität neu zu denken. Ausgangspunkt unserer Mobilitätspolitik sind die Mobilitätsbedürfnisse und das Mobilitätsverhalten unserer Bürgerinnen und Bürger“, sagte Wissing. „Unsere Verkehrspolitik ist zukunftsgewandt und möchte neue Formen der Mobilität integrieren. Deshalb haben wir das Carsharing-Gesetz auf den Weg gebracht. Kommunen und Gemeinden haben nun mehr Spielraum, Carsharing-Flächen einzurichten und den Bürgerinnen und Bürgern so moderne Mobilität anzubieten“, so Wissing.

Kommunen, die nicht an einer Bundesstraße liegen, erhalten durch das Gesetz die Möglichkeit, Carsharing-Stationen an Straßen in ihrer Gemeinde einzurichten. Für größere Städte ermöglicht das Gesetz, Carsharing nicht nur an zentralen Hauptstraßen einzurichten, sondern beispielsweise auch an Gemeindestraßen in Neubau- oder Wohngebieten. Bisher war das Einrichten von Stationen nur im Zuge von Bundesstraßen oder auf Privatflächen möglich. Mit der Änderung des Landesstraßengesetzes können diese auch an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen eingerichtet werden.

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