Eisenbahnjournal Zughalt.de

Nachrichten über Eisenbahn und öffentlichen Verkehr

Schallschutz in Hamm-Pelkum

27.04.20 (Güterverkehr, NWL) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Eigentümer von rund 450 Gebäuden und Wohnungen an der Bahnstrecke in Hamm-Pelkum und Lerche können bald eine Förderung für mehr Schallschutz wahrnehmen. Im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ wurden in Hamm-Pelkum und Lerche zwischen Neustädter Weg und Daimlerstraße, die Gebäude ermittelt, bei denen der zulässige Lärmgrenzwert für die Lärmsanierung überschritten wird und die vor 1974 erbaut wurden.

Somit sind diese Häuser nach den gültigen Richtlinien zur Lärmsanierung förderfähig für passiven Schallschutz, zum Beispiel den Einbau von Schallschutzfenstern. Der Bund übernimmt 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Neben passiven Schallschutzmaßnahmen werden entlang der Strecke ebenfalls drei Schallschutzwände mit einer Gesamtlänge von über 3,8 km erstellt. Die ersten beiden Wände wurden bereits errichtet.

Die erste Schallschutzwand mit einer Länge von 589 Metern beginnt an der Kamener Straße und endet an der Erich-Krämer-Straße. Die zweite Schallschutzwand verläuft von der Erich-Krämer-Straße bis zum Bahnübergang (BÜ) „Wielandstraße“ und hat eine Länge von 307 Metern. Eine weitere Schallschutzwand mit einer Länge von 2.493 Metern soll bis Freitag, 26. Juni 2020, südlich entlang der Bahnstrecke errichtet werden.

Sie verläuft vom BÜ „Wielandstraße“ bis zum BÜ „Sandbochumer Straße“. Seit 1999 wird die „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ von der Bundesregierung gefördert. Damit wurde die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch entlang vorhandener Schienenwege umzusetzen. Seit dem Start des Programms haben Bund und Bahn bis einschließlich 2019 über 1,6 Milliarden Euro in die Lärmsanierung von 1.844 Kilometern Schienenstrecke und rund 62.000 Wohneinheiten investiert.

Allein im Jahr 2019 wurden über 50 Kilometer Schallschutzwände fertiggestellt und rund 119 Millionen Euro ausgegeben. Durch ein neues Gesamtkonzept, das seit Anfang 2019 gültig ist, profitieren künftig rund 2.200 Städte und Gemeinden vom Lärmsanierungsprogramm. Dabei hat sich der Gesamtbedarf der zu sanierenden Strecken auf rund 6.500 Kilometer erhöht – eine Steigerung von 75 Prozent.

Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung. Gefördert werden neben Schallschutzwänden auch schalldichte Fenster und Lüfter an Gebäuden entlang von Bahnstrecken. In Einzelfällen werden auch Dämmungen der Außenfassaden und Dächer teilfinanziert.

Der Eigenanteil von einem Viertel der Kosten ist vom Eigentümer zu tragen, da die Maßnahmen immer mit einer Wertsteigerung des Objekts verbunden sind. Durch derartige Projekte soll zudem die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz von Schienengüterverkehr und von Verkehrsverlagerung auf die Schiene gesteigert werdden. Entsprechend beliebt ist dieses Sonderprogramm bundesweit.

Kommentare sind geschlossen.