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Kurzarbeit bei der KVG Braunschweig

17.04.20 (Niedersachsen) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Corona-Krise stellt auch die KVG Braunschweig vor neue Herausforderungen. Höchste Priorität im Unternehmen sind aktuell der gesundheitliche Schutz der Mitarbeiter, das Aufrechterhalten eines Basis-Fahrplanes und die Übernahme von Verantwortung gegenüber Fahrgästen und Gesellschaft. So werden im Sinne der Fahrgäste und der Mitarbeiter in einem intern dafür aufgestellten Krisenstab aus Geschäftsführung, Betriebsleitern und Personalleitung in regelmäßigen Zusammenkünften Strategien erarbeitet und Maßnahmen umgesetzt.

So soll die KVG Braunschweig auch in der aktuellen Situation handlungsfähig bleiben und flexibel auf veränderte staatliche Regeln reagieren können. Durch notwendige Einschränkungen des Fahrplanangebotes wurde die Zahl der zu besetzenden Dienste werktäglich nahezu halbiert. Dies hat erheblichen Einfluss auf das Arbeitsvolumen im Unternehmen. Gleichzeitig ist ein massiver Einbruch der Umsätze zu verzeichnen. Deswegen wurde schnellstmöglich gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Kurzarbeitslösung erarbeitet.

Damit werden Gelder der Bundesagentur für Arbeit eingeworben. Durch die Einführung der Kurzarbeit werden die Arbeitsplätze in der Krisenzeit gesichert. Die Kurzarbeit wird andauern, bis die Pandemie soweit unter Kontrolle ist, dass die betrieblichen Einschränkungen beendet werden können. Die Betriebsvereinbarung erlaubt eine Reduzierung der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit bis auf Null Prozent und wird in den verschiedenen Bereichen individuell festgelegt.

Damit ist Flexibilität auch für den Fall gegeben, dass das KVG-Leistungsvolumen weiter eingeschränkt werden muss. Hierbei wurde eine neunzigprozentige Auffüllung zum Nettoentgelt vereinbart. „In dieser schwierigen Lage sind alle Beschäftigten gefordert. Unsere Mitarbeitenden sind das Herzstück unseres Unternehmens,“ erklärt Geschäftsführer Axel Gierga.

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