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Erneuerung der Sternbrücke in Altona

21.04.20 (Hamburg) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Deutsche Bahn wird im April einen Planfeststellungsantrag zur Genehmigung der Erneuerung der Sternbrücke in Hamburg-Altona beim Eisenbahnbundesamt (EBA) einreichen. Das EBA ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Eine stützenfreie Stabbogenkonstruktion soll die fast 100 Jahre alte Brücke ersetzen und die für den Schienenverkehr im Norden zentrale Gleisverbindung langfristig sichern.

Das Bauvorhaben stärkt das umweltfreundliche Verkehrsmittel Bahn. Ein federführend von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) koordiniertes Beteiligungsverfahren soll Anlieger und interessierte Bürger in die Entwicklung der Neugestaltung des Umfelds einbeziehen. Die viergleisige Brücke ist Teil der Verbindungsbahn zwischen Hauptbahnhof und Bahnhof Altona.

Mit mehr als 900 S-Bahnen, Regional- und Fernzügen am Tag ist die Sternbrücke einer der meist frequentierten innerstädtischen Gleisabschnitte in Deutschland. Etwa 50.000 Fahrzeuge unterqueren die Brücke täglich auf der Stresemannstraße (B 431) und der Max-Brauer-Allee. Ein Ersatzneubau für die denkmalgeschützte Sternbrücke ist nötig. Dies wurde in einem über mehrere Jahre laufenden Prozess gutachterlich bestätigt.

In engen Abstimmungen haben sich die Deutsche Bahn und der Hamburger Senat für den Ersatz der Bestandsbrücke durch eine 108 Meter lange Konstruktion mit nach innen gekippten Stabbögen („Fehmarnsund-Stil“) und einem deutlich verbesserten Lärmschutz entschieden. Stadt und Bahn haben die seit 2018 favorisierte Bauweise nun als die am meisten geeignete Variante zur Erneuerung der zentralen Gleisverbindung bestätigt.

Der erhebliche Gewinn an Raum und Sicherheit für Auto- und Radfahrer sowie für Fußgänger waren maßgeblich für die Entscheidung, die Sternbrücke durch einen langlebigen, stützenfreien Neubau zu ersetzen. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben betragen rund 125 Millionen Euro. Die Kosten tragen die Deutsche Bahn und die Freie und Hansestadt Hamburg.

Die Grundlage der Kostenteilung sind die Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes. Das Bauvorhaben erfordert die Verfüllung der Kasematten und den Abbruch einiger Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft der Sternbrücke. Die Deutsche Bahn wird die Eingriffe so gering wie möglich halten. Das Projektteam steht mit den betroffenen Anliegern und den ansässigen Musikclubs im Dialog, um miteinander einvernehmliche Lösungen zu finden. Stadt und Bahn prüfen für die Kulturschaffenden Ideen für einen neuen Standort im Umfeld.

Der Baubeginn ist für Anfang 2023 vorgesehen. Während der vierjährigen Bauphase sind Sperrungen des Gleisbereichs und Straßenraums unumgänglich. Die längste Sperrung wird etwa vier Wochen umfassen, um die alte Brücke abzubrechen und die neue einzusetzen. Die Stadt wird zur Neugestaltung der auch nach Fertigstellung des Neubaus beispielsweise gastronomisch nutzbaren Flächen unterhalb der Brücke ein Beteiligungsverfahren initiieren.

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