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BVG AöR schließt Kundenzentren

25.03.20 (Berlin) Autor:Stefan Hennigfeld

Im Rahmen der vom Senat beschlossenen „Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin“ sind neue Regelungen für den Einzelhandel in Kraft getreten. Diese gelten auch für die Servicezentren der BVG AöR, weshalb diese seit letztem Donnerstag bis auf weiteres geschlossen bleiben. Fahrscheine können weiterhin an allen Automaten oder über die Ticket-App der BVG AöR gekauft werden.

Das Kundenbüro für erhöhtes Beförderungsentgelt bleibt ebenfalls bis auf Weiteres geschlossen. Zahlungs- und Nachzeigefristen werden entsprechend der Schließungsdauer verlängert. Auch das Fundbüro stellt den regulären Kundenbetrieb ein. Im Notfall, beispielsweise nach Verlust lebensnotwendiger Medikamente, kann unter der Telefonnummer 030/256 28343 ein Abholtermin vereinbart werden. In allen weiteren Fällen, dazu zählen auch der Verlust von Smartphones, Brieftaschen oder Ausweisdokumenten, hilft die BVG AöR unter der Telefonnummer 19449 weiter.

Die Fundsachen werden analog zur Dauer der Schließung länger aufbewahrt. Ebenfalls werden bis auf Widerruf keine Musiziergenehmigungen erteilt. Der Fahrbetrieb selbst wird allerdings aufrecht erhalten, wenn auch möglicherweise mit einem auf Ferienbetrieb umgestellten Fahrplan. Das öffentliche Leben in der Bundeshauptstadt ist über weite Strecken zum Erliegen gekommen: Der Tourismus bleibt weitgehend aus und die Schulen und Hochschulen sind geschlossen.

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