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Bundestag beschließt Investitionsoffensive

06.02.20 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

In der letzten Woche hat der Bundestag eine umfassende Investitionsoffensive für den öffentlichen Verkehr beschlossen. Die Deutsche Bahn kann 2020 rund 12,2 Milliarden Euro in die Eisenbahninfrastruktur investieren und damit 1,5 Milliarden Euro mehr als 2019.

„Das ist die größte Summe, die wir jemals in einem Jahr an Investitionen für eine moderne Infrastruktur zur Verfügung haben. Mit diesen Mitteln werden wir das Schienennetz weiter auf Vordermann bringen, große und kleine Bahnhöfe attraktiver gestalten und unsere Bauprojekte deutschlandweit vorantreiben. Dank der Unterstützung seitens der Politik starten wir in ein Jahrzehnt der Investitionen“, sagte DB-Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla.

Im laufenden Jahr wird die Deutsche Bahn rund 1.800 Kilometer Gleise und mehr als 1.900 Weichen erneuern sowie 160 Brücken modernisieren. An über 800 Bahnhöfen und Stationen wird gebaut – vom Wetterhäuschen über die Verbesserung der Barrierefreiheit und Kundeninformation bis hin zur Generalsanierung. Allein in die Bahnhöfe fließen insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro.

Ronald Pofalla: „Wir bauen 2020 überall in der Republik kräftig weiter – und das so kundenfreundlich wie noch nie. Das ermöglicht uns die neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, die erstmals auch umfangreiche Mittel für Ersatzbrücken oder Ausweichgleise beinhaltet, die wir benötigen, um die Auswirkungen von Baustellen für unsere Kunden zu reduzieren.“

Darüber hinaus wurde ein Planungsbeschleunigungsgesetz verabschiedet, das den Ausbau schneller ermöglichen soll. So soll bei reinen Ersatzinvestitionen kein Planfeststellungsbeschluss mehr nötig sein. Aus Sicht des VDV sind mit diesen Beschlüssen deutlich verbesserte gesetzliche und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen worden.

„In der Beschlussfassung des Bundestages und durch die Zustimmung zu den Änderungen des Verkehrsausschusses sind nun in der finalen Phase der Beratungen noch mal entscheidende Verbesserungen für die praktische Umsetzung erreicht worden. Sowohl die Änderungen im GVFG, als auch die Einbeziehung des PBefG in das Planungsbeschleunigungsgesetz erleichtern uns den Neu- und Ausbau sowie die Grunderneuerung unserer Straßen- und U-Bahnsysteme“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.

Konkret wurden die Förderkriterien angepasst. Dadurch wird vor allem die Förderung für straßenbündige Bahnsysteme einfacher. Jetzt sind auch solche Systeme förderfähig, die „überwiegend“ einen besonderen Bahnkörper haben. In der ursprünglichen Formulierung des Gesetzes hieß es noch „weit überwiegend“ und „mindestens zu achtzig Prozent“.

„Das hört sich nach einer Kleinigkeit an, aber diese Änderung hat für viele unserer Unternehmen deutlich positive Auswirkungen. Denn nahezu alle klassischen Straßenbahnsysteme fahren zu großen Teilen nicht auf besonderem Bahnkörper und wären mit der ursprünglichen Formulierung von einer Förderung ausgeschlossen gewesen“, erklärt Wortmann.

Auch bei der Planungsbeschleunigung für Bauvorhaben im kommunalen ÖPNV folgte der Bundestag den Verbesserungsvorschlägen der Branche. Im Rahmen des Planungsbeschleunigungsgesetzes gelten nun für städtische Vorhaben die gleichen Erleichterungen, die 2018 für die Eisenbahnen eingeführt wurden.

„Wir haben immer betont, dass es gerade im städtischen Verkehr, wo ja in Sachen Klimaschutz und Emissionsminderung der Druck am größten ist, einfachere Regularien und bessere gesetzliche Rahmenbedingungen für unsere Bauvorhaben braucht. Das ist nun, analog zur Eisenbahn, auch durch eine entsprechende Änderung umgesetzt worden“, so Wortmann.

Nicht ganz so optimistisch ist man beim Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE). „Der Verzicht auf Planfeststellungsverfahren für Ersatzneubauten von Brücken im Planungsbeschleunigungsgesetz ist gut und richtig“, sagte NEE-Geschäftsführer Peter Westenberger. „Auch die finanzielle Entlastung der Kommunen beim Ersatz von niveaugleichen Bahnübergängen bringt schneller mehr Sicherheit und oftmals auch mehr Tempo für die Züge.“

Positiv sei, dass die Regierung problematische Ansätze aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf gestrichen und damit eine breite Zustimmung möglich gemacht hat. Anders als der Titel des Gesetzes suggeriert, könne damit die Planung selbst nicht beschleunigt werden – nur die Genehmigung. Um früher bauen zu können, sei entscheidend, wie viel Planungspersonal für ein Projekt eingesetzt wird. „Hier ist die Deutsche Bahn in der Pflicht.“

Siehe auch: Die Chancen nutzen

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