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WBO zum aktuellen Fahrermangel

14.10.19 (Baden-Württemberg) Autor:Stefan Hennigfeld

Am 1. März 2020 tritt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz hat der Bund die Regeln für die Zuwanderung aus Drittstaaten am wirtschaftlichen Bedarf orientiert und gezielt geöffnet. Auch die so genannte Beschäftigungsverordnung des Bundes wird in diesem Zusammenhang neu gefasst werden. Bundesarbeits- und Bundesinnenministerium haben Ende September einen ersten Entwurf für die Änderung der Verordnung vorgelegt.

Aus Sicht des Verbands Baden-Württembergischer Busunternehmer (WBO) wird der Referentenentwurf den Bedürfnissen des Busgewerbes nicht gerecht. Ein neuer § 24a ermöglicht zwar die Beschäftigung von Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahren aus Drittstaaten in deutlichem Umfang und wirkt damit dem steigenden Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal entgegen. „Er ist aber ohne Not auf den Güterkraftverkehr beschränkt und lässt damit die berechtigten Interessen des Personenverkehrs außer Acht“, bemängelt WBO-Geschäftsführer Witgar Weber.

Eine deutliche Steigerung der Fahrgastzahlen im ÖPNV werde über alle Parteien hinweg als wichtiger Beitrag gegen den Klimawandel angesehen. „Für eine ÖPNV-Offensive braucht es Fahrpersonal“, meint Weber. Die Differenzierung zwischen Güter- und Personenverkehr hält der WBO für kurzsichtig und unangebracht. Andernfalls müsste Busunternehmen angeraten werden, verstärkt Mitarbeiter von Speditionen abzuwerben.

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