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VRR beschließt Förderkatalog 2020

18.10.19 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Insgesamt 89 Investitionsvorhaben mit einem Zuwendungsvolumen von rund 75 Millionen Euro wurden vom Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) förderfähig erachtet: Der VRR-Verwaltungsrat hat den jährlichen Förderkatalog mit Maßnahmen zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur nach § 12 ÖPNV-Gesetz NRW einstimmig beschlossen. Wie auch in den Vorjahren hatte der VRR Anfang dieses Jahres alle Kommunen und Verkehrsunternehmen im Verbundraum aufgefordert, Investitionsvorhaben zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur anzumelden, die im kommenden Jahr begonnen werden können.

Nun sind die Kommunen und Verkehrsunternehmen aufgefordert, prüffähige Finanzierungsanträge zu fertigen und Baurecht herzustellen, um eine zügige bauliche Umsetzung der Projekte zu gewährleisten. Die Bewilligung an die antragstellende Gemeinde oder das Verkehrsunternehmen erfolgt nach Festsetzung der endgültigen Zuwendungshöhe. Diese wird durch die zuwendungstechnische Prüfung der konkreten Finanzierungsanträge ermittelt.

Danach können die Bauvorhaben vor Ort beginnen. Das Zuwendungsvolumen für sämtliche 89 Maßnahmen ist durch die Förderkatalogaufnahme gesichert. Wie im Vorjahr lag der Fokus bei den Anmeldungen im Haltestellenausbau. Rund 50 Prozent der Zuwendungen (ca. 36 Millionen Euro) sind zur Herstellung der Barrierefreiheit von Bus- und Straßenbahnhaltestellen vorgesehen.

Zur Stärkung des ÖPNVs werden durch den Bau von modernen Zentralen Omnibusbahnhöfen und Bus-Verknüpfungspunkten sowie die Schaffung von P&R-Anlagen mit rund 750 Stellplätzen mit digitaler Beleggraderfassung und B&R-Anlagen mit 1175 Stellplätzen rund 19 Millionen Euro investiert. In Digital- und Telematik-Vorhaben fließen etwa sieben Millionen Euro.

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