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VKI: Erfolgreiche Klage gegen Flixbus

15.10.19 (Österreich) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage gegen die Flixmobility GmbH geführt. Die Flixmobility GmbH ist ein deutsches Unternehmen, das unter der Marke Flixbus auftritt und Busreisen in 29 Ländern, darunter auch Österreich anbietet. Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde hatte der VKI die Geschäfts-, Buchungs- und Beförderungsbedingungen des Unternehmens überprüft.

Das Handelsgericht Wien erklärte jetzt alle dreißig vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig. Bei den eingeklagten Klauseln ging es unter anderem um die Haftung beim Verlust eines Gepäckstücks, die nachträgliche Änderung von Sitzplatzreservierungen durch Flixbus oder um das Verbot, vor dem ursprünglich geplanten Ziel den Bus verlassen zu dürfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auf den Tickets von FlixBus stehen der Start- und der Zielort. Ein späterer Zustieg ist laut der Beförderungsbedingungen genauso verboten wie ein früherer Ausstieg. Für das Gericht ist nicht ersichtlich, warum ein früheres Aussteigen oder ein späteres Zusteigen des Fahrgastes nicht erlaubt sein sollte, wenn die Route des Busses Zwischenhalte umfasst.

Laut der Beförderungsbedingungen haftet Flixbus für das Vertauschen oder den Diebstahl eines Gepäckstückes nicht, falls nur ein leichtes Verschulden des Unternehmens vorliegt. Für das Gericht gehört aber die Beförderung des Gepäcks zu den wesentlichen Verpflichtungen des Unternehmens. Das Gepäck wird in einem separaten Raum aufbewahrt. Die Fahrgäste können nicht die ganze Zeit auf ihr Gepäck aufpassen.

Die Bedingungen sehen ebenfalls vor, dass Flixbus – aus betrieblichen Gründen – reservierte Sitzplätze neu zuweisen darf. Haben Reisende beispielsweise nebeneinanderliegende Plätze reserviert, so können ihnen getrennte Plätze in der gleichen Kategorie zugeteilt werden, ohne dass sie einen Anspruch auf Rückzahlung der Reservierungsgebühr haben. Auch diese Klausel wurde gerichtlich gekippt.

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