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Begünstigungen für die Schiene geplant

21.10.19 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Bereits vor einigen Wochen kündigte die DB AG an, die geplante Senkung der Umsatzsteuer auf SPFV-Fahrscheine vollständig an die Endkunden weiterzugeben. Wenn der Umsatzsteuersatz also von derzeit 19 auf dann sieben Prozent gesenkt wird, soll die Fahrt mit dem Zug effektiv billiger werden.

Insgesamt rechnet die DB AG im Fernverkehr mit einem jährlichen Plus von fünf Millionen Fahrgästen allein durch diese Absenkung der Mehrwertsteuer, die bei Fernverkehrstickets rechnerisch zu einer Preisreduzierung von zehn Prozent führt. Der neue Einstiegspreis für ICE-Fahrten wird dann mit BahnCard-Rabatt schon bei 13,40 Euro liegen – das ist der niedrigste reguläre Einstiegspreis seit der Bahnreform 1994.

Ohne BahnCard beträgt der Preis 17,90 Euro statt bislang 19,90 Euro. Der reduzierte Steuersatz von 7 Prozent gilt für Fahrkarten ab 50 Kilometer Entfernung, die ab Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung gebucht werden. Die DB will die Zahl der Reisenden im Fernverkehr auf jährlich 260 Millionen verdoppeln. Das Gesetzgebungsverfahren wurde in der letzten Woche eingeleitet und soll bis zum Jahresende abgeschlossen sein.

Parallel dazu ist eine zusätzliche und durch den Bund einseitig finanzierte Erhöhung der Regionalisierungsgelder für die Länder geplant: 2020 wird es 150 Millionen Euro extra geben, 2021 kommen dazu noch einmal 300 Millionen Euro drauf (450 Millionen Euro), 2022 noch einmal 300 Millionen Euro (750 Millionen Euro) und 2023 zusätzlich ganze 450 Millionen Euro, d.h. 1,2 Milliarden Euro mehr als geplant.

Diese Erhöhung findet zusätzlich zur ohnehin jährlichen Dynamisierung der Regionalisierungsgelder statt. Den Aufgabenträgern stehen also real deutlich höhere Budgets zur Verfügung, um Eisenbahnleistungen bei den verschiedenen Verkehrsunternehmen zu bestellen. „Als äußerst erfreuliche Konkretisierung des Klimapakets“ bezeichnete der Allianz pro Schiene-Geschäftsführer die vom Bundesfinanzministerium angekündigte Erhöhung der Regionalisierungsmittel. Mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmitteln bestellen die Bundesländer den Schienenpersonennahverkehr.

Flege: „Mit den Zusatz-Milliarden können die Länder mehr Züge fahren lassen und in Innovationen bei den Fahrzeugen investieren.“ Die Verteilung der zusätzlichen Gelder erfolgt nach dem Kieler Schlüssel, der im Herbst 2015 eigens für den SPNV ausgearbeitet worden ist. Er sollte bei der Neuberechnung ab 2016 sicherstellen, dass die neuen Bundesländer im Vergleich zum Status Quo ante nicht benachteiligt werden.

Das wäre bei einer reinen Anwendung des hier eigentlich vorgesehenen Königsteiner Schlüssels der Fall gewesen. Bis Ende 2015 richtete sich die Verteilung der Regionalisierungsgelder nach dem Jahresfahrplan 1993, dem letzten der alten Behördenbahn. Auch die 200 Millionen Euro extra, die sicherstellen sollen, dass die neuen Länder nicht benachteiligt werden, bleiben davon unberührt.

Eine andere Frage, die man allerdings in der Eisenbahnbranche derzeit nicht so gerne diskutiert, ist ob man denn überhaupt in der Lage ist, eine nennenswerte Ausweitung des Marktvolumens zu schultern. Bundesweit haben die unterschiedlichen Verkehrsunternehmen immer wieder zum Teil schwere Krisen wegen fehlender Mitarbeiter. In jedem Fall muss die Personalakquise noch einmal deutlich ausgeweitet werden, gerade auch im Zusammenhang mit der Konkurrenzsituation, in der sich die Eisenbahnbranche mit Industrie- und Gewerbebetrieben um gute und motivierte Mitarbeiter befindet.

Derweil hat sich auch der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo) zu Wort gemeldet. Dieser kritisiert, dass die Senkung der Umsatzsteuer auf SPFV-Fahrscheine den Fernbus einseitig benachteiligen würde. Der bdo argumentiert, dass die angebotenen Dienstleistungen von Bus und Bahn sehr wohl gleichartig sind und natürlich eine Wettbewerbssituation besteht, auch wenn der größte gemeinsame Konkurrent des Umweltverbunds der motorisierte Individualverkehr ist.

Eine Diskriminierung des Busses ist daher abzulehnen – sowohl aus klimapolitischen als auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen. Das Bundesministerium der Finanzen sieht das anders. Demnach liege keine strukturelle Diskriminierung des Fernbusses vor, wenn dessen Fahrscheine im Vergleich zu Fernzügen mit einer höheren Umsatzsteuer belastet werden. Allerdings: Gerade in den letzten Jahren hat es im SPFV erstmals wieder Angebote für die preissensitive Kundschaft gegeben – als Reaktion auf den Fernbus.

Siehe auch: Wo kommen die Leute her?

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