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Weitere RRX-Planauslagen durch DB Netz

12.09.19 (Nordrhein-Westfalen) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Infrastrukturplanungen für den RRX in Düsseldorf kommen gut voran. Nachdem die DB Netz AG die Planungen im PFA 3.0a im März dieses Jahres zur Genehmigung beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht hat, sind die Unterlagen seit Anfang September nun in der Offenlage. Die Bezirksregierung Düsseldorf legt die Planfeststellungsunterlagen zum Rhein-Ruhr-Express für den Bereich zwischen Düsseldorf-Unterrath und Düsseldorf-Kalkum bis 1. Oktober offen.

In diesem Zeitraum können die Unterlagen in den Räumlichkeiten der Stadt Düsseldorf (Amt für Verkehrsmanagement, Auf’m Hennekamp 45, 11. Etage, Zimmer 11.02) sowie online unter evit-net.de/RRX_PfA_3-0a eingesehen werden. Bis zum 15. Oktober 2019 können die Bürger Einwendungen und Stellungnahmen bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder der Stadt Düsseldorf zu den Planungen abgeben.

Während der Offenlage bietet die DB als Vorhabenträgerin Sprechstunden in den Räumlichkeiten der Bezirksverwaltungsstelle 6 (Lichtenbroich – Unterrath – Rath – Mörsenbroich Münsterstraße 519, 40472 Düsseldorf) an, in denen Fragen zu den Plänen an die Fachleute aus dem Projekt gerichtet werden können. Der PFA 3.0a beginnt in Düsseldorf-Unterrath südlich der Straßenüberführung Kieshecker Weg.

Er endet an der Gemarkungsgrenze zwischen Düsseldorf-Kalkum und Düsseldorf-Angermund. In Höhe des Düsseldorfer Flughafens beginnt der Ausbau auf sechs Gleise. Die beiden neuen Gleise werden durch die freie Röhre im bestehenden Flugschutzbauwerk unter der südlichen Start- und Landebahn des Düsseldorfer Flughafens hindurchgeführt. Für den RRX entsteht in diesem Abschnitt auch ein zusätzlicher Bahnsteig am Flughafenbahnhof, ein weiterer Bahnsteig wird umgebaut.

Im Bereich des ehemaligen Bahnhofs Kalkum ist der Neubau eines Kreuzungsbauwerkes geplant. Grund für dieses Bauwerk ist der Wechsel von Linien- auf Richtungsbetrieb zwischen Düsseldorf und Duisburg. Ohne dieses Bauwerk müssten die Züge über mehrere Gleise wechseln und würden sich gegenseitig behindern. Von hier aus wird der sechsgleisige Ausbau bis zur Gemarkungsgrenze Angermund auf der Westseite der bestehenden Bahnanlage fortgeführt.

Aufgrund der baulichen Veränderung des Verkehrsweges ergibt sich für die Anwohner im Baubereich ein Anspruch auf Schallschutz gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Die Ergebnisse des Gutachtens sind Teil der Planfeststellungsunterlagen.

Eine endgültige Entscheidung über die Schallschutzmaßnahmen fällt das Eisenbahn-Bundesamt in seinem Planfeststellungsbeschluss. In jedem Fall sind auch hier wieder neue Schallschutzwände geplant, zudem wird die Geräuschemission jährlich vor Ort von neuem gemessen. Im Falle von Grenzwertüberschreitungen müsste DB Netz dann auch nachträglich Schallschutzwände errichten, wenn die Anlage bereits in Betrieb genommen sein wird.

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