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Nds: Debatte um private Busunternehmen

18.09.19 (Niedersachsen, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

In Niedersachsen gibt es einen Konflikt zwischen der rot-schwarzen Landesregierung und dem privaten Omnibusgewerbe. Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) kritisiert: „Die Situation der privaten niedersächsischen Omnibusunternehmer hat sich seit dem Amtsantritt von Ministerpräsident Stephan Weil im Jahr 2013 dramatisch verschlechtert. Es mussten seitdem bereits eine große Zahl von Betrieben ganz oder zumindest zum Teil aufgeben.

Weitere wirtschaftliche Existenzen von zumeist familiengeführten mittelständischen Unternehmen stehen landesweit auf dem Spiel, eine ganz Branche steht vor der Auflösung.“ Der Vorsitzende der Fachvereinigung Omnibus und Touristik im GVN, Karl Hülsmann, dazu: „Die privaten, meist inhabergeführten Familienunternehmen brauchen jetzt dringend Lösungen. Da wir seit Jahren bei der Landesregierung keinen Erfolg erzielen konnten, wollen wir nun mit dieser Aktion die Landtagsabgeordneten für dieses Thema sensibilisieren.“

Verkehrsminister Bernd Althusmann (CDU) hat sein Interesse an einem Dialog verdeutlicht. „Ein konstruktiver Austausch mit den privaten Verkehrsunternehmen ist mir ein besonderes Anliegen. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Unternehmensstruktur im öffentlichen Personennahverkehr in Niedersachsen, den wir gemeinsam mit den dafür verantwortlichen Kommunen in Zukunft auch unter Klimaschutzgesichtspunkten im ganzen Land weiter ausbauen wollen.“

In einem Schreiben hat der Wirtschaftsminister zu den aktuellen Forderungen der privaten Verkehrsunternehmen an die Landesregierung Stellung bezogen. An vorderster Stelle steht dabei der Wunsch nach einer Verbesserung der Busförderung für private Busunternehmen, die ihre Busverkehre eigenwirtschaftlich betreiben, das heißt ohne kommerziellen Dienstleistungsauftrag durch eine Kommune.

Bisher können diese Unternehmen bei Busbeschaffungen aus Gründen des europäischen Beihilferechts nicht von der generell vierzigprozentigen Landesförderung profitieren, sondern nur Zuschüsse von maximal 200.000 Euro in drei Jahren erhalten. Der Koalitionsvertrag sieht hier, „soweit rechtlich möglich“, eine Gleichstellung vor.

Auch zu einem weiteren Diskussionspunkt zwischen GVN und Landesregierung bot Althusmann das Gespräch an. Dabei geht es um unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen der kommunalen Ebene, der Landesnahverkehrsgesellschaft und dem Wirtschaftsministerium auf der einen und dem GVN auf der anderen Seite.

Insbesondere geht es um die Frage, ob die Unternehmen einen Rechtsanspruch auf den Erlass Allgemeiner Vorschriften zum Tarifausgleich, z.B. von Schülertickets, haben oder den Kommunen ein Wahlrecht über die Form der Ausgleichsgewährung zusteht, wie dies bislang auch die Verwaltungsgerichte gesehen haben. Hierzu findet am 10. Oktober ein Termin vor dem Bundesverwaltungsgericht zu einem Musterverfahren aus Nordrhein-Westfalen statt.

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