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Rechtsgutachten zum KMU-Schutz

14.05.19 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Europäisch Vergabeverordnung 1370/2007 sieht in Artikel 5 Absatz 4 die Möglichkeit vor, kleine Unternehmen unter bestimmen Voraussetzungen mit einer Direktvergabe zu betrauen. Hintergrund war der gesetzliche Auftrag des europäischen Gesetzgebers, kleine und mittlere Unternehmen unter einen besonderen Schutz zu stellen. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) legte jüngst das Rechtsgutachten zur Verbesserung des Mittelstandsschutzes durch KMU Direktvergaben vor.

Prof. Dr. Knauff schlägt hierin konkrete Maßnahmen im Rahmen der anstehenden PBefG-Novelle vor. Im Rahmen der letzten PBefG Novelle wurde diese Regelung zwar nicht in Frage gestellt, jedoch konkrete Ausgestaltungen, die für die Praxis hilfreich gewesen wären, nicht vorgenommen. Dies hatte zur Folge, dass anders als bei den Direktvergaben an sog. interne Betreiber, Direktvergaben an kleine Unternehmen in der Praxis eine nur untergeordnete Rolle spielen.

Kommunale Unternehmen haben daher in den letzten Jahren massiv von Direktvergaben profitiert und ihre Rolle außerhalb des Wettbewerbs ausgebaut. Kleine Unternehmen sind dagegen kaum berücksichtigt worden und verschwinden Tag für Tag weiter vom Markt. Um das Gleichgewicht wieder herzustellen und den Schutz kleiner Unternehmen ernsthaft anzugehen sind aus Sicht des bdo konkrete Regelungen in das PBefG aufzunehmen. Das Gutachten steht beim bdo zum Download bereit.

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