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NRW: Entschädigungsbilanz 2018

10.05.19 (Nordrhein-Westfalen) Autor:Stefan Hennigfeld

In Nordrhein-Westfalen wurden 2018 16.500 Erstattungsanträge wegen verspäteter Fahrten gestellt. Die Fahrgäste machten somit im Jahr 2018 Erstattungen von rund 400.000 Euro geltend. Am häufigsten (56 Prozent der Nutzungen) machten Kunden des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) von der Mobilitätsgarantie Gebrauch, gefolgt von Kunden im Rheinland (Aachener Verkehrsverbund und Verkehrsverbund Rhein-Sieg, 33 Prozent) und Westfalen (Nahverkehr Westfalen-Lippe, elf Prozent).

Bemerkenswert ist dabei die Steigerung von Taxinutzungen tagsüber als Ersatz für den ÖPNV: Sie stieg sowohl in Westfalen als auch im Rheinland um jeweils mehr als hundert Prozent. „Wir gehen davon aus, dass sich in den Zahlen eine erfolgreiche Kommunikation und das beständig verbesserte Angebot widerspiegeln, das die Verkehrsunternehmen in NRW den Fahrgästen mit der Mobilitätsgarantie machen“, sagt Birgit Strecker, kommissarische Leiterin des Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM), das beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) sitzt und für den NRW-Tarif zuständig ist.

Für Taxikosten werden tagsüber maximal 25 Euro pro Person erstattet, in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 5 Uhr) bis zu 50 Euro. Bei Fahrgemeinschaften kann jede Person Auslagen bis zu dieser Höhe zurück erhalten, sofern jeweils eigene Quittungen über den Teilbetrag vorliegen. Kosten für einen Fernverkehrszug werden unbegrenzt erstattet. In jedem Fall müssen die Fahrgäste aber zunächst in finanzielle Vorleistung treten.

Innerhalb von 14 Tagen ist der Erstattungsantrag beim zuständigen Verkehrsunternehmen einzureichen. Mit diesen Regelungen geht das Mobilitätsversprechen der Verkehrsunternehmen im nordrhein-westfälischen Nahverkehr über die gesetzlichen Kundenrechte hinaus. Außerdem sind die Ausschlussgründe begrenzt: Nur bei Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombendrohung oder Verspätungen, die während der Fahrt auftreten, kommt die Mobilitätsgarantie NRW nicht zur Anwendung.

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