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VRR legt Stationsbericht 2018 vor

11.03.19 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) hat in der vergangenen Woche seinen aktuellen Stationsbericht für das abgelaufene Jahr 2018 vorgelegt. Festzustellen ist, dass sich die Situation im Vergleich zu 2017 erneut verschlechtert hat. So sind jetzt deutlich mehr der 296 Bahnhöfe und Haltestellen in einem nicht mehr akzeptablen Zustand.

Der VRR fordert die verantwortlichen Infrastrukturbetreiber auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um diesen negativen Trend im Interesse der Fahrgäste zu stoppen. Viermal jährlich verschaffen sich die VRR-Profitester einen Überblick über den Zustand aller Bahnhöfe und Haltepunkte im Verbund-raum. Sie bewerten das Erscheinungsbild und überprüfen, ob die Ausstattung der Stationen funktionstüchtig ist.

2018 wiesen 61 Stationen erhebliche Mängel auf und waren somit in einem inakzeptablen Zustand – davon allein 44 S-Bahn-Halte. 2017 stuften die Profitester nur 54 Bahnhöfe entsprechend ein. Im Vergleich zum Vorjahr stieg auch die Anzahl an Stationen mit einem „noch akzeptablen“ Erscheinungsbild von 93 auf 110. Entsprechend waren nur 125 Bahnhöfe und Haltepunkte in einem akzeptablen Zustand.

„Leider sind es immer wieder S-Bahn-Stationen, die besonders schlecht abschneiden“, erklärt Ronald Lünser, Vorstandssprecher des VRR. Da es zwischen dem VRR und den Infrastrukturbetreibern keine direkten vertraglichen Beziehungen gibt, kann der Verbund nicht direkt auf Verbesserungen hinwirken. „Die Unternehmen selbst sind verpflichtet, sich ihrer Verantwortung zu stellen. Denn für einen leistungsstarken Schienenpersonennahverkehr sind attraktive und funktionstüchtige Bahnhöfe besonders wichtig“, so Lünser.

Entscheidend für die schlechten Bewertungen waren auch im Jahr 2018 Graffiti in den Zugangsbereichen und an den Bahnsteigen. Sie tragen erheblich dazu bei, dass Fahrgäste einen negativen Eindruck von einer Station gewinnen. Im Hinblick auf die Sauberkeit der Stationen gab es vergleichsweise wenig zu bemängeln. Lediglich einige S-Bahn-Stationen waren mit Müll verschmutzt. Die Funktion der Ausstattung bewerteten die VRR-Profitester ähnlich wie im Vorjahr.

Positiv wirkte sich aus, dass Hinweisschilder erneuert wurden und moderne Aufzüge deutlich zuverlässiger liefen als ältere Modelle. Defekte Sitzgruppen und Wetterschutzeinrichtungen sowie nicht lesbare Schilder führten zu negativen Wertungen. Im Jahr 2018 verschafften sich die VRR-Profitester erstmals auch einen Überblick über die 115 Bahnhofsgebäude an den Stationen im Verbundgebiet.

Denn Kunden nehmen eine Station immer als Ganzes wahr. Sind die Gebäude beispielsweise wegen Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen nur eingeschränkt nutzbar oder in keinem guten Zustand, dann schmälert das den Gesamteindruck einer Station. 94 Bahnhofsgebäude werden genutzt und bieten beispielsweise Einkaufsmöglichkeiten für Reisende. In 50 Fällen gelangen Fahrgäste durch die Bahnhofsgebäude zu den Bahnsteigen.

An 76 Gebäuden registrierten die VRR-Profitester Verunreinigungen durch Graffiti, an 67 bemängelten sie die Sauberkeit. Da die Bahnhofsgebäude in der Regel viele Jahrzehnte alt sind, kam es in 54 Fällen zu Abwertungen beim baulichen Zustand. Dennoch sind die meisten Gebäude baulich in Ordnung. Baumaßnahmen gab es im Jahr 2018 an elf Immobilen. Fahrgäste mussten deshalb auf ihrem Weg zum Bahnsteig über einen befristeten Zeitraum Umwege und Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen.

Wie in den Vorjahren dokumentiert der Stationsbericht auch für das Jahr 2018, wie Fahrgäste stationsbezogene Qualitätsstandards bewerten – und zwar nach einer dem gängigen Schulnotensystem entsprechenden Skala von 1 (sehr zufrieden) bis 6 (sehr unzufrieden). Den Zustand der Bahnhöfe beurteilen die Kunden mit einer Durchschnittsnote von 2,80 um 0,16 Notenpunkte schlechter als im Vorjahr.

Und auch die Fahrgastinformation am Bahnsteig im Störungsfall bewerten die Kunden mit einer 3,07 gerade einmal durchschnittlich. „Hier müssen die Infrastrukturbetreiber dringend nachbessern“, betont Vorstandsprecher Ronald Lünser. „Für Fahrgäste ist es essenziell, dass sie über die Dauer und den Grund der Beeinträchtigung sowie über alternative Fahrtmöglichkeiten informiert werden.“

Allerdings: Der Aufgabenträger hat kein direktes Vertragsverhältnis mit den Infrastrukturunternehmen. Deren direkter Kunde ist das jeweilige Verkehrsunternehmen, das im Auftrag des VRR arbeitet. Juristisch ist die Handhabe des Aufgabenträgers daher schwierig.

Siehe auch: Aufenthaltsqualität schaffen

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