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Schweiz: Trassenpreise sinken

15.03.19 (Schweiz, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) schlägt vor, die Entgelte für die Benutzung des Schienennetzes ab 2021 um jährlich rund neunzig Millionen Franken zu senken. Diese Entlastung soll an die Kunden weitergegeben werden: Im Güterverkehr stärkt dies die Verlagerungspolitik und im regionalen Personenverkehr können dank der Entlastung mehr Mittel in attraktive Angebote investiert werden. Beides verbessert die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs.

Das BAV hat heute bei den betroffenen Kreisen die Konsultation gestartet. Definitiv darüber entscheiden wird der Bundesrat. Gemäß Eisenbahngesetz muss jeder Zug diejenigen Kosten decken, die er selber verursacht (Grenzkosten). Die jüngste Überprüfung der Grenzkosten hat gezeigt, dass diese dank Effizienzsteigerungen und der fortschreitenden Automatisierung gesunken sind, etwa bei Stellwerken.

Das BAV sieht deshalb vor, den Trassenpreis ab 2021 entsprechend anzupassen und hat dazu heute die Konsultation der betroffenen Kreise gestartet. Mit der geplanten Trassenpreissenkung würde der Regionalverkehr gegenüber 2017 um gut dreißig Millionen Franken pro Jahr entlastet. Beim Fern- und beim Güterverkehr würde sich die Entlastung auf je zwanzig bis dreißig Millionen belaufen.

Das BAV erwartet, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen die Entlastung grundsätzlich an die Bahnkunden bzw. an Bund und Kantone als Besteller des Regionalverkehrs weitergeben. Im Personenverkehr kann dies durch bessere Angebote oder Tarifmaßnahmen geschehen. Der Güterverkehr wird durch eine angepasste Verrechnung von Transportkosten entlastet. Das kommt der verladenden Wirtschaft zugute und stärkt damit die Verlagerungspolitik.

Beim Güterverkehr soll dies in Berücksichtigung des geplanten Abbaus der Abgeltungen erfolgen. Im Rahmen der vorgeschlagenen Revision der Netzzugangsverordnung schlägt das BAV weiter vor, den Lärmbonus für leise Güterzüge im Trassenpreissystem für vier weitere Jahre beizubehalten. Der Bundesrat wird nach Auswertung der Konsultationen über die Revision der Netzzugangsverordnung entscheiden.

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