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WSW: Schwebebahnunfall geklärt

11.02.19 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Die schriftliche Ausfertigung des Gutachtens zum Schwebebahnunfall, die für Ende Februar erwartet wird, steht zwar noch aus, die technischen Ursachen, die zum Abriss der Stromschiene führten, sind jedoch weitgehend klar. Ulrich Jaeger, Geschäftsführer der WSW mobil: „Nach sorgfältiger Aufarbeitung muss von einer Verkettung unglücklicher Umstände ausgegangen werden.“

Wie die Staatsanwaltschaft öffentlich erklärt hat, handelt es sich bei der Unglücksursache des Stromschienenabsturzes vom 18. November letzten Jahres um einen technischen Defekt, der nach Gutachtermeinung für die WSW nicht vorhersehbar gewesen sei. Der Gutachter kommt zu folgenden Rückschlüssen: Bereits vor der Durchfahrt des ersten Fahrzeugs waren in der Kurve vor der Unglücksstelle zwei Klemmbacken, die Halterungen der Stromschiene, defekt.

Die Stromschiene veränderte dadurch ihre Lage. Infolgedessen wurden zwei weitere Klemmbacken beschädigt und der Stromabnehmer des ersten Fahrzeugs wurde abgerissen. Aufgrund dessen hing die Stromschiene durch. Nach der Durchfahrt des folgenden Fahrzeugs waren mindestens acht Klemmbacken defekt, was letztlich zum Abriss der Stromschiene führte.

Die Kettenreaktion wurde negativ verstärkt von einem Fehler, der beim Einbau der Stromschiene 2001 gemacht wurde. Entgegen der Vorgaben wurde damals vom externen Auftragnehmer die Stromschiene in der betroffenen Kurve nicht vor der Montage vorgebogen, sondern unter Spannung verbaut. Als Konsequenz hat die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) zusätzliche konstruktive Sicherungsmaßnahmen an der Stromschiene wie auch am Fahrzeug eingefordert.

Auf der gesamten Strecke sollen rund 18.000 Klemmbacken erneuert und mit Sicherungsblechen verstärkt werden. Ergänzend sind rund 2500 zusätzliche Sicherungen für das Festhalten der Stromschiene geplant, die etwa alle zehn Meter installiert werden, um einen neuerlichen Absturz mit Sicherheit zu verhindern.

Außerdem ist geplant, über eine technische Lösung den Fahrer über einen Abbruch des Stromabnehmers unmittelbar zu informieren, um umgehende organisatorische Maßnahmen einzuleiten. Eine Sicherungsmaßnahme ist schon vorbereitet und wartet auf einen positiven Bescheid der TAB. Die weiteren Sicherungsmaßnahmen sind noch in der Planung und in Abstimmung mit der TAB. Die WSW geht auf Basis einer umfassenden Abschätzung der notwendigen Abstimmungen, Genehmigungen und Arbeiten derzeit von der Wiederaufnahme des regulären Fahrbetriebs während der Sommerferien aus.

Die entstehenden Mehrkosten durch den Schwebebahnunfall werden derzeit mit 2,3 Millionen Euro kalkuliert. „Die Aufarbeitung des Unglücks ist mit aller gebotenen Sorgfalt und in enger Abstimmung mit den Behörden vorgenommen worden. Wir sind sicher, mit den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Wiederholung des Vorfalls verhindern zu können. Erst wenn dies gewährleistet ist, werden wir den Betrieb wieder aufnehmen“, erklärt Ulrich Jaeger.

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