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VRR legt Jahresbilanz 2018 vor

28.02.19 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zieht eine solide Bilanz seiner Einnahmen und Fahrten im Jahr 2018. Die Ticket-umsätze stiegen im zurückliegenden Jahr im Vergleich zum Jahr 2017 um 1,6 Prozent auf insgesamt 1,319 Milliarden Euro. Das sind 20,7 Millionen Euro mehr als ein Jahr zuvor. Grundlage dieser positiven Einnahmeentwicklung sind die strukturellen und preislichen Anpassungen im VRR-Tarif.

Der Einnahmeanteil bei den Stammkunden liegt mit 975,7 Millionen Euro bei 74 Prozent. Somit bilden die Tarifangebote für Vielfahrer nach wie vor die wesentliche Ertragssäule im ÖPNV. Die Anzahl der zurückgelegten Fahrten im Verbund-raum ist 2018 auf 1,140 Milliarden zurückgegangen. Das sind ein Prozent weniger als noch 2017. Die Ergebnisse sind jeweils vorläufig, es sind noch leichte Änderungen nach oben oder unten möglich.

„Mit unserer Einnahmen-/Fahrten-Bilanz 2018 können wir im VRR weitestgehend zufrieden sein. Allerdings sind die benötigten Einnahmen zur Deckung der Aufwandssteigerungen von rund dreißig Millionen Euro bei den Verkehrsunternehmen um fast zehn Millionen Euro verfehlt worden. Diese Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen, die Schere zwischen Aufwand und Einnahmen wird sich signifikant vergrößern“, erklärt VRR-Vorstand José Luis Castrillo.

Der VRR führt die leicht sinkenden Zahlen u.a. auf die verstärkt aufgetretenen verkehrlichen Probleme durch Baustellen zurück. Doch unabhängig von den vorhersehbaren Ausfällen, die etwa mit Bautätigkeiten durch DB Netz oder höhere Gewalt nach Unwettern zu tun haben und daher planbar sind, ist die Qualität des Eisenbahnverkehrs im abgelaufenen Jahr insgesamt gesunken. Der VRR hat zahlreiche Gespräche geführt und Maßnahmen gefordert, um die Situation für die Fahrgäste zu verbessern.

Die anhaltend schlechte Qualität führte letztlich zu den Abmahnungen gegen DB Regio und die Nordwestbahn, die der VRR – teilweise gemeinsam mit benachbarten SPNV-Aufgabenträgern – zu Beginn des Jahres 2019 ausgesprochen hat. 2018 stiegen auch die nicht vorhersehbaren Zugausfälle. Besonders betroffen waren die Linien S 68 und RB 37. Im Januar sorgte der Sturm „Friederike“ für Schäden an der Eisenbahninfrastruktur, entsprechend fielen zahlreiche Fahrten aus.

Im Juni blockierte ein Hangrutsch die Strecke des Müngsteners und im September konnten zahlreiche S-Bahnen wegen Fahrzeugmangels nicht wie geplant fahren, im Juli und August waren insbesondere die RE- und RB-Linien betroffen. Ende des Jahres 2018 kam es dann in allen Produktgruppen zu einem erneuten Anstieg der Zugausfall-Quote.

„Die katastrophalen Zustände auf einigen Linien haben letztendlich mit dazu geführt, dass wir im Januar 2019 zwei Eisenbahnverkehrsunternehmen abgemahnt haben. Das wichtigste für unsere Kunden ist, dass die Züge zuverlässig fahren. Und dass sie auch die geforderten Kapazitäten und Sitzplätze bieten“, erklärt VRR-Vorstandssprecher Ronald Lünser. „Wenn die Qualität hier nicht stimmt, dann schadet das nicht nur den Eisenbahnverkehrsunternehmen, sondern dem gesamten Nahverkehrssystem.“

Die Fahrgäste waren 2018 dennoch ähnlich zufrieden wie im Jahr 2017. Sie vergaben über alle Linien eine gute Durchschnittsnote von 2,20, angelehnt an das gängige Schulnotensystem mit einer Skala von 1 (sehr zufrieden) bis 6 (sehr unzufrieden). Das ist ein nur minimal schlechterer Wert als im Vorjahr (2,18). In der Gunst der Fahrgäste lag zum wiederholten Male die Abellio Rail NRW GmbH ganz vorne.

Auch die Vias Rail GmbH, der inzwischen siebte Betreiber im VRR, konnte bei den Nahverkehrskunden gute Noten erzielen. Das EVU hatte im Dezember 2017 die Linien RB 34 und RB 39 neu übernommen. Die Leistungen der Deutschen Bahn sind aus Kundensicht weiterhin verbesserungswürdig. In künftigen Verkehrsverträgen möchte man beim VRR zudem einen neuen Weg in puncto Pönalisierungen gehen.

Einerseits sollen Zugausfälle, die der Betreiber nicht zu verantworten hat, weniger streng sanktioniert werden, umso schärfer sollen die wirtschaftlichen Folgen dann bei durch den Betreiber zu verantwortenden Ausfällen sein: So soll ein Zugausfall, der durch einen Selbstmörder verursacht wird, deutlich weniger wirtschaftliche Auswirkungen auf das jeweilige Unternehmen haben als einer durch Personalmangel. Zudem sollen die Auftragnehmer bei anhaltenden Problemen verpflichtet werden, ihre inneren Abläufe durch einen vom Aufgabenträger bestellten Auditor überprüfen und durch diesen bewerten zu lassen.

Siehe auch: Gute neue Ideen

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