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Ostsachsennetz: DB-Ausschluss rechtens

26.02.19 (Europa, Sachsen) Autor:Stefan Hennigfeld

Ende Januar fand vor dem Oberlandesgericht Dresden in öffentlicher Sitzung die mündliche Verhandlung zur Vergabe von Eisenbahnleistungen im Ostsachsennetz statt. Jetzt hat das Gericht seine Entscheidung verkündet: Die Beschwerde der Start Ostsachsen GmbH wird abgewiesen. Damit wird die am 30. Oktober letzten Jahres von der ersten Vergabekammer des Freistaates Sachsen beschlossene Entscheidung bestätigt.

Nun werden die Gremien aller beteiligten Aufgabenträger einen neuen Vergabebeschluss herbeiführen. Die Sitzungen zur Beschlussfassung der Aufgabenträger sind bereits anberaumt und finden im März statt. Die vier Aufgabenträger ZVON, ZVOE, LK und UK beabsichtigten, die Leistungen im Ostsachsennetz zum 14. Dezember 2019 neu zu vergeben. Im Ergebnis des vorangegangenen Wettbewerbsverfahrens wollten die Aufgabenträger Ende April 2018 den Zuschlag auf das Angebot der Start Ostsachsen GmbH (eine Tochter der DB Regio AG) erteilen.

Gegen diese Entscheidung hatte der unterlegene Bieter, die Die Länderbahn GmbH, vor der Vergabekammer Sachsen ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet. Die Vergabekammer Sachsen hatte den Beschluss erlassen, dass der Zuschlag nicht auf das Angebot der Start Ostsachsen GmbH erteilt werden darf. Dagegen hatte wiederum die Start Ostsachsen GmbH Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Dresden eingelegt.

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