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Den Aufgabenträger stärken

11.02.19 (Bayern, Kommentar) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Frage, was ein Aufgabenträger effektiv gegen wiederholte Schlechtleistungen machen kann, ist an dieser Stelle schon mehrfach und ausführlich besprochen worden. Aber das Thema holt uns gerade dieser Tage immer wieder ein: Einerseits verfällt die Infrastruktur, andererseits ist die Arbeitsmarktlage inzwischen so, dass es schwierig wird, überhaupt noch geeignetes Personal zu finden. Zugausfälle sind also ein sich häufendes Problem und die Eisenbahn droht, wieder als unzuverlässig in Verruf zu geraten.

Von diesem Image hat man sich im Rahmen der Abschaffung der alten Behördenbahn nur mühsam befreit. Ein Aufgabenträger muss sich also wirksam Möglichkeiten verschaffen, durchzugreifen: Es muss das Recht geben, die Abläufe in den Unternehmen zu kontrollieren, Vorgaben zur Personalgewinnung und Ausbildung zu machen und ja, man muss aus Worst-Case-Szenarien vorbereiten, die sich mit der außerordentlichen Vertragskündigung notorischer Schlechtleister befassen.

Dazu braucht der Aufgabenträger Zugriff auf das Rollmaterial. Ein Unternehmen, dessen Vertrag vorzeitig gekündigt wird, darf nicht in der Situation sein, dass es dann seine Züge nehmen und gehen kann. Wenn man nun Eigentumsmodelle hat, bei denen die Züge dem Betreiber zur Verfügung gestellt werden, dann kann der Aufgabenträger eine viel größere Drucksituation aufbauen, weil eine außerordentliche Vertragskündigung realistischer ist.

Wenn es dann noch separate Instandhaltungsverträge gibt, dann kann man auch einem Wartungsunternehmen im Zweifel schneller den Vertrag kündigen. Das zeigt, wozu Züge im Eigentum der Aufgabenträger führen: Es findet eine Machtverschiebung zulasten der Auftragnehmer und zugunsten der Auftraggeber statt. Aber selbst wenn es nicht soweit kommt, so muss der Aufgabenträger ein umfassendes Durchgriffsrecht haben, die Abläufe in den Unternehmen zu überwachen und im Zweifel auch klar und deutlich sagen, was anders zu machen ist.

Gerade beim Thema Personalakquise dürfte es ein leichtes sein, verbindliche Ausbildungsquoten vorzuschreiben. Die Zeiten, in denen die Betreiber sich die Ausbildung komplett von den Sozialleistungsträgern finanzieren lassen können sind vorbei. Zum einen, weil es in vielen Regionen der Republik längst kaum noch (geeignete) Arbeitslose gibt, die in der Lage wären, bei der Eisenbahn anzufangen.

Zum anderen, weil seit der Bundestagswahl 2005 in jeder Legislaturperiode ein bis zwei Sparpakete beschlossen worden sind. Die Senkung der Arbeitslosenförderung war stets ein integrativer Bestandteil. Wo es also (noch) Arbeitslose gibt, sind die Ämter oft mangels Budget nicht mehr in der Lage, die Ausbildung zu finanzieren.

Man muss sich also andere Mittel und Wege suchen und der Aufgabenträger hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Zugausfälle teurer sind als Ausbildungsfinanzieren. Denn der Aufgabenträger ist der einzige Akteur, der gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen hat, für den ein funktionierender Bahnbetrieb also ein Selbstzweck ist. Deshalb: Ja zu politisch gestärkten Aufgabenträgern!

Siehe auch: BEG bestellt Transdev-Vertreter ein

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