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Zürich: Halbstundentakt auf der S3

19.10.18 (Schweiz) Autor:Stefan Hennigfeld

Die S3 kann ab Dezember wie vom Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) geplant während der Hauptverkehrszeiten im Halbstundentakt bis nach Bülach fahren. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Bundesamtes für Verkehr (BAV) abgewiesen und die vorsorgliche Maßnahme der Vorinstanz bestätigt. Der ZVV ist sehr erfreut über diesen Entscheid, der den zahlreichen Fahrgästen auf der stark ausgelasteten Strecke zwischen Zürich Hardbrücke und Bülach zugutekommt.

Die Regelung gilt mindestens bis zum definitiven Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Der ZVV plant seit über zehn Jahren die nächsten Leistungsausweitungen der Zürcher S-Bahn. Dazu gehört auch die Einführung des Halbstundentakts der S3 zwischen Zürich Hardbrücke und Bülach am Morgen und am Abend. Die durch das BAV genehmigten Netznutzungspläne für das schweizerische Schienennetz sehen hingegen vor, dass die für die S3 benötigten Trassen für den Güterverkehr zur Verfügung stehen.

Die S3 könnte unter diesen Voraussetzungen nur noch im Stundentakt fahren und nicht die gewünschte Entlastung für die steigende Anzahl Fahrgäste bringen. Der ZVV hat mit der Stadt Bülach Beschwerde gegen den Entscheid an das Bundesverwaltungsgericht erhoben. Dieses hat im Sinne einer vorsorglichen Maßnahme dem ZVV die benötigten Trassen zugesprochen. Das BAV hat diesen Entscheid an das Bundesgericht weitergezogen und endgültig verloren.

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