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Rückerstattungen im Fall Postauto

02.10.18 (Schweiz) Autor:Stefan Hennigfeld

Das schweizerische Bundesamt für Verkehr (BAG) und die Konferenz der kantonalen öV-Direktoren (KöV) haben sich mit der schweizerischen Post auf die Höhe und die Abwicklung der Rückerstattungen im Fall Postauto geeinigt. Die Post zahlt 188,1 Millionen Franken an Bund, Kantone und Gemeinden zurück.

Neben den vom BAV im Revisionsbericht vom Februar 2018 festgestellten rechtswidrigen Umbuchungen im regionalen Personenverkehr im Zeitraum 2007 bis 2015 umfasst diese Summe auch nicht gerechtfertigte Umbuchungen im Auftrags- und Ortsverkehr, zu viel bezogene Abgeltungen in den Jahren 2016 bis 2018 sowie die Zinszahlungen.

In seinem Revisionsbericht vom Februar 2018 hatte das Bundesamt für Verkehr (BAV) festgestellt, dass die Postauto Schweiz AG zwischen 2007 und 2015 im subventionierten regionalen Personenverkehr Gewinne rechtswidrig in andere Geschäftsbereiche umgebucht hatte. Entsprechend bezog Postauto von Bund und Kantonen zu hohe Abgeltungen. Aufgrund des Berichtes ergab sich für die untersuchte Periode ein Rückerstattungsbedarf von 78,3 Millionen Franken.

Offen war zu diesem Zeitpunkt, ob und in welchem Umfang Kantone und Gemeinden zusätzlich im Auftrags- und Ortsverkehr von Umbuchungen betroffen waren. Im März beschlossen das BAV und die KöV ein gemeinsames Vorgehen für den Rückerstattungsprozess. Die Aufarbeitung der Umbuchungen und die Herleitung der Rückerstattungsbeträge und Zuteilung auf die Besteller wurde von Ernst & Young erarbeitet und von Pricewaterhouse-Coopers überprüft.

Eine Arbeitsgruppe von BAV und KöV verifizierte die Resultate. Im Verlauf der Aufarbeitung zeigte sich, dass die im Revisionsbericht vorgesehene Anrechnung von 13,7 Millionen Franken zu Gunsten der Post aufgrund einer Zuweisung in die Spezialreserve nicht zielführend ist.

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