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Schlichter-Treffen in Luxemburg

01.08.18 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Die „Auffang“-Verbraucherschlichtungsstellen Luxemburgs, Österreichs und Deutschlands kamen am 23. und 24. Juli nunmehr zum vierten Mal zusammen, um sich über die gewonnenen Erkenntnisse ihrer praktischen Arbeit auszutauschen. Erstmals waren auch die belgischen Kollegen vertreten. Allen Stellen ist gemein, dass sie immer dann zuständig sind, wenn es keine speziellere Verbraucherschlichtungsstelle gibt.

Zusammen sorgen sie für ein flächendeckendes Netz. Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher der EU hat damit die Möglichkeit, einen Schlichtungsantrag zu stellen, falls ein Problem mit einem Unternehmen im jeweiligen Mitgliedstaat entstanden ist, das die Parteien selbst nicht lösen können. Ein niedrigschwelliges Schlichtungsangebot zeigt gerade bei Streitigkeiten über Ländergrenzen hinweg seinen unmittelbaren Nutzen.

Sei es der Abschluss eines Mietvertrags über ein Auto am Flughafen im EU-Ausland oder der Wocheneinkauf im Nachbarland – nach jedem Vertragsabschluss kann es zu Streitigkeiten kommen. Auch wenn das Recht des eigenen Staates noch annähernd bekannt ist, das Recht des Vertragspartners in dem anderen Mitgliedstaat der EU ist es wahrscheinlich schon nicht mehr.

Der Gang vor ein möglicherweise ausländisches Gericht kann weit, beschwerlich und von ungewissem Ausgang erscheinen – dagegen ist Schlichtung eine unkomplizierte Möglichkeit, das Problem objektiv von neutralen und qualifizierten Juristinnen und Juristen prüfen und lösen zu lassen.

Bei den Diskussionen in Luxemburg ging es von der stetigen Verbesserung der Verfahren über aktuelle Rechtsentwicklungen bis hin zu Auslegungsfragen des europäischen Gesetzesrahmens. Durch die ständige Zusammenarbeit der einzelnen Verbraucherschlichtungsstellen entstehen über diese Treffen hinaus wertvolle Synergien. Verbraucherschlichtungsstellen sind neutral und damit sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher eine Chance.

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