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VRR erhöht Weiterleitungsgelder

04.04.18 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Verwaltungsrat des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) hat letzte Woche beschlossen, die Weiterleitungsrichtlinie nach dem nordrhein-westfälischen ÖPNV-Gesetz zu ändern. Der Fördersatz für Investitionsvorhaben, mit denen die ÖPNV-Infrastruktur modernisiert und erneuert werden soll, wird angehoben: Von derzeit zwanzig auf vierzig Prozent.

„Aufgrund der Novellierung des ÖPNVG NRW im Jahr 2017 stehen der VRR AöR nun dauerhaft Investitionsmittel in Höhe von über 80 Millionen Euro zur Verfügung. Wir freuen uns, dass wir diese Zuwendungen nun bedarfsgerecht an die Kommunen und Verkehrsunternehmen weiterleiten können“, erläuterte VRR-Vorstandssprecher Martin Husmann nach der Sitzung. Zusätzlich wurden auch die Förderhöchstbeträge für Fahrradboxen und Sammelabstellanlagen für Fahrräder sowie die Ausrüstung mit elektronischen Schließsystemen zur flexiblen Buchung an die gängigen Marktpreise angepasst.

Die Zuwendungen steigen von 500 auf 700 Euro je Stellplatz. Der Fördersatz beträgt hier neunzig Prozent. Der VRR ist neben seiner Eigenschaft als Aufgabenträger für den SPNV und als Tarifverbund auch eine von drei zuständigen Stellen für die Verteilung der Investitionsfördergelder, die die Landesregierung für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung stellt. Das kann etwa neue Straßenbahnprojekte betreffen, aber auch den Austausch von Rolltreppen und viele anderen denkbaren Verbesserungen.

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