Eisenbahnjournal Zughalt.de

Nachrichten über Eisenbahn und öffentlichen Verkehr

Saarland fordert neue SPFV-Politik

16.04.18 (Fernverkehr, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Die saarländische Landesverkehrsminister Anke Rehlinger (SPD) hat eine grundlegend neue SPFV-Politik von der aus CDU, CSU und SPD bestehenden Bundesregierung gefordert. Sie sieht „gute Chancen, in der neuen Legislaturperiode für den Schienenfernverkehr klare Verhältnisse zu schaffen.“ Ziel ist es, den Personenverkehr auf der Schiene attraktiver zu machen und damit auch zu steigern. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, das Saarland war Mitantragsteller.

Der gleiche Gesetzesentwurf wurde bereits in der alten Legislaturperiode im Bundesrat verabschiedet, ist dann aber nicht im Bundestag diskutiert worden. Bereits 2008 hat es im Bundesrat ein Gesetz zur Fernverkehrssicherung gegeben. Dieses wurde in der Länderkammer verabschiedet, jedoch ebenfalls nie im Bundestag diskutiert. Dennoch gehen die Länder davon aus, dass ihr nun dritter Versuch, über den Bundesrat ein entsprechendes Gesetz auf Bundesebene erlassen zu können, diesmal von Erfolg gekrönt sein wird.

Die Länder sehen auf Grund der eindeutigen Rollenverteilung zwischen Bund und Ländern einen dringenden Handlungsbedarf. Seit der Bahnreform 1994 obliegt dem Bund die Daseinsvorsorge für den Fernverkehr, während die Länder für den Regionalverkehr zuständig sind. Auch Artikel 87e des Grundgesetzes verpflichte den Bund, beim Schienenfernverkehr dem Wohl der Allgemeinheit Rechnung zu tragen. Diese Gemeinwohlorientierung fehle bisher beim Fernverkehr.

„Es muss in der Fläche eine Grundversorgung mit Fernverkehrsangeboten sichergestellt werden, daher unser Gesetz“, so Ministerin Rehlinger. Das Miteinander von Fern- und Nahverkehr müsse kundenorientiert organisiert werden, „ohne dass ganze Regionen und Oberzentren abgehängt werden“. Es genüge nicht, einfach Schienen zur Verfügung stellen, die Verantwortung des Bundes reiche weiter.

„Vor allem darf es nicht so sein, dass die Länder zusätzliche Leistungen mit Fernverkehrscharakter teuer einkaufen müssen, obwohl sie nach Grundgesetz dafür gar nicht zuständig sind“, so Rehlinger. Das Grundgesetz definiert die Zuständigkeit des Bundes. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Dieses hier geforderte Gesetz existiert jedoch nicht. Die Bundesregierung ist seit Beginn der Eisenbahnreform der Auffassung, dass überall dort, wo das Bundesunternehmen DB Fernverkehr AG nicht bereit ist, eigenwirtschaftlich zu fahren, per definitionem kein Verkehrsbedürfnis vorhanden sei.

Dem widersprechen die Länder. Rehlinger: „Unser wieder aufgenommener Gesetzentwurf passt aber hervorragend zu den Aussagen des Koalitionsvertrags auf Bundesebene im Hinblick auf einen ‚Deutschlandtakt‘, durch den deutlich mehr Menschen von Direktverbindungen im Fernverkehr profitieren sollen.“ Allerdings scheinen die Länder in jedem Fall eine einvernehmliche Lösung mit dem Bund anzustreben. Eine Klage etwa vor dem Bundesverfassungsgericht, den Bund zu zwingen das Gesetz zu erlassen, wird nicht diskutiert.

Kommentare sind geschlossen.