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Fahrgasterhebung bei Cottbusverkehr

10.04.18 (Brandenburg) Autor:Stefan Hennigfeld

Noch bis zum 29. April finden bei Cottbusverkehr umfassende Fahrgasterhebungen statt. Diese wird von externen Dienstleistern durchgeführt. Dieser gibt nach einem vorgeschriebenen statistischen Verfahren die zu zählenden Linien, Fahrten mitsamt Anfangs- und Endpunkten sowie die Wochentage der Zählung vor. Die Auswertung erfolgt anonym und lässt keine Rückschlüsse auf den jeweiligen Fahrgast zu.

Alle erhebenden Personen sind durch einen personengebundenen Erheber- bzw. Kontrollausweis erkennbar. Durch die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten und ihrer Begleitpersonen entstehen den Verkehrsunternehmen Fahrgeldausfälle. Für eine Erstattung dieser Fahrgeldausfälle ist eine Erhebung gemäß den Richtlinien des § 148 Abs. 5 des Sozialgesetzbuches (SGB IX) notwendig.

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