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Allerhöchste Eisenbahn!

30.04.18 (Fernverkehr, Kommentar, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Bislang sind also drei Versuche des Bundesrates gescheitert, den Bund dazu zu bringen, das SPFV-Gesetz zu erlassen, zudem er grundgesetzlich eigentlich verpflichtet wäre. Natürlich haben die Verantwortlichen von Mofair sehr recht, wenn sie dieses Gesetz einfordern, aber inzwischen sollte sich rumgesprochen haben, dass die Bundesregierung – trotz des folgenlos im Koalitionsvertrag vereinbarten Deutschlandtaktes – an einem SPFV-Gesetz nicht interessiert ist.

Noch immer vertritt man, als Überbleibsel aus einer unreflektierten Marktideologie der rot-grünen Bundesregierung aus den frühen Nullerjahren, die Auffassung, dass per definitionem überall dort kein Verkehrsbedürfnis vorhanden sei, wo das Bundesunternehmen DB Fernverkehr nicht bereit ist, eigenwirtschaftlich unter der Vorgabe der Konzernrediteziele zu fahren.

In vielen Politikfeldern hat man den Glauben an die Kraft des Marktes (und die damit einhergehende Nicht-Notwendigkeit, wenn etwas am Markt nicht stattfindet) in den letzten Jahren aufgegeben. Der digitale Breitbandausbau des schnellen oder mobilen Internets ist längst politisch gesteuert. Man hat eingesehen, dass die Digitalisierung nicht funktionieren kann, wenn sich die großen Anbieter auf lukrative Metropolregionen beschränken.

Ausgehend von der Erkenntnis, dass selbst bei den niedrigsten Löhnen niemand an einem Ort investieren wird, wo man nur mit einem 56k-Modem ins Internet kommt, überließ man die Digitalisierung nicht mehr dem Markt. In Sachen SPFV ist diese Ideologie aber noch vorhanden: Der Fernverkehr auf der Schiene muss eigenwirtschaftlich sein, ist er das nicht, braucht man ihn dort nicht.

Dabei ist nirgendwo die Rede davon, dass der SPFV eigenwirtschaftlich zu fahren hat. Im Gegenteil: Der Bund ist dafür verantwortlich und das Nähere regelt ein Bundesgesetz. So legt es Artikel 87e des Grundgesetzes fest und dieses Bundesgesetz existiert nicht. Jetzt wäre es an der Zeit, dass die Länder ihren Worten Taten folgen lassen und das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Dafür ist die Karlsruher Judikative nämlich da: Auch der Bund kann den Ländern gegenüber nicht tun und lassen, was er will. Der Bund hat für den Fernverkehr zu sorgen und wenn das Bundesunternehmen DB Fernverkehr nicht fahren möchte und der Bund dort auch keinen Einfluss zu nehmen gedenkt, dann hat er sich andere Lösungen einfallen zu lassen.

So könnte man einen bundesweit zuständigen Aufgabenträger einrichten. Das Eisenbahnbundesamt oder die Bundesnetzagentur wären heute schon geeignete Stellen, um die Aufgabenträgerschaft für den SPFV zu übernehmen. Zumal es ja heute schon zahlreiche Nahverkehrslinien gibt, die nach der eigentlich gängigen Definition von Reiseweite, Reisedauer und Linienlänge eigentlich Fernverkehr wären.

Linien, die nur dadurch zum Regionalverkehr werden, weil sie von Aufgabenträgern bestellt werden. Aber Eisenbahnleistungen lassen sich nun mal in der Regel nicht allein durch Fahrgelderträge auskömmlich finanzieren. Dieser Erkenntnis müssen jetzt Taten folgen. Es ist allerhöchste Eisenbahn!

Siehe auch: Mofair fordert SPFV-Gesetz

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