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Verwaltungsverfahren gegen Postauto

08.03.18 (Schweiz) Autor:Stefan Hennigfeld

Der schweizerische Bundesrat hat auf Antrag des Umweltdepartments UVEK beschlossen, ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die Post durch das Bundesamt für Polizei (fedpol) führen zu lassen. Dabei geht es darum, die festgestellten Unregelmässigkeiten beim Bezug von Subventionen im regionalen Personenverkehr durch die Postauto Schweiz AG strafrechtlich zu prüfen und zu beurteilen.

Im Rahmen einer ordentlichen Revision hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) festgestellt, dass die Postauto Schweiz AG seit 2007 Gewinne im abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr erzielt und diese zwischen 2007 und 2015 in andere Geschäftsfelder umgebucht hat. Der Bundesrat hat am 27. Februar davon Kenntnis genommen, dass für die strafrechtliche Untersuchung und Beurteilung von Unregelmäßigkeiten beim Bezug von Bundessubventionen weder die Bundesanwaltschaft noch die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern zuständig sind.

Allfällige Widerhandlungen gegen das eidgenössische Subventionsgesetz sind in einem Verwaltungsstrafverfahren durch die Bundesverwaltung zu untersuchen und beurteilen. Der Bundesrat hat nun beschlossen, fedpol mit der Führung des Verwaltungsstrafverfahrens zu beauftragen. Die fedpol nimmt dabei keine Eignerinteressen wahr. Die Behörde kann dieses Verfahren unbefangen und unabhängig führen. Es kann nicht abgeschätzt werden, wie lange das Verfahren dauert.

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