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Bundesrat diskutiert über SPFV-Gesetz

29.03.18 (Fernverkehr, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Nachdem das bereits 2017 im Bundesrat verabschiedete SPFV-Gesetz aufgrund der Bundestagswahlen und der überdurchschnittlich langen Regierungsbildung aus dem Gesetzgebungsverfahren herausgefallen ist, hat der Bundesrat es in der vergangenen Woche noch einmal verabschiedet. Die Länder verpflichten darin den Bund, dafür zu sorgen, dass ein deutschlandweites Grundangebot im SPFV gesichert wird.

Hintergrund ist Artikel 87e des Grundgesetzes, welcher hier eine Zuständigkeit des Bundes definiert und diesen in die Pflicht nimmt, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen. Ein solches existiert jedoch bis heute nicht. Es ist auch bereits der zweite bzw. dritte Versuch: Schon im Jahr 2008 haben die Bundesländer im Bundesrat ein Fernverkehrssicherungsgesetz verabschiedet.

Es sah vor dem Eindruck des damals geplanten Börsengangs der DB AG vor, dass die Zahl der SPFV-Zugkilometer des Jahres 2007 auf Dauer das Mindestniveau sein müsse, zudem habe jedes Oberzentrum mit Gleisanschluss einen Rechtsanspruch auf sechs SPFV-Zugpaare pro Tag. Ganz so streng ist der jetzige Gesetzesentwurf nicht: Hier steht nur noch, dass jedes Oberzentrum angebunden werden soll. Darüber hinaus seien die Vorgaben des integralen Taktfahrplans zu beachten.

Die Bundesländer verweisen zudem auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2011: Demnach dürfe die öffentliche Hand sich auch dann nicht von ihren Gewährleistungspflichten zurückziehen, wenn die entsprechenden Organisationen privatrechtlich geführt würden. Mit anderen Worten und bezogen auf diese Sitaution: Wenn die Bundesregierung es nicht schafft, dafür zu sorgen, dass das Bundesunternehmen DB Fernverkehr ein angemessenes SPFV-Angebot auf die Beine stellt, muss der Bund anderweitig seine Pflicht erfüllen.

Seit dem 1. Januar 1994 haben in Deutschland 220 Bahnhöfe und 21 Oberzentren mit insgesamt 5,5 Millionen Menschen ihren SPFV-Anschluss verloren. Einer der Hauptinitiatoren des Antrags ist der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Volker Wissing (FPD). Er nannte im Plenum Zahlen: „Während in Rheinland-Pfalz seit 1996 das Angebot im Schienenpersonennahverkehr um 100 Prozent gesteigert werden konnte, wurde das Angebot im Fernverkehr kontinuierlich abgebaut.“

Beispielhaft hat er den komplett weggefallenen Fernverkehr auf der Moselstrecke genannt. Volker Wissing: „Der Bund muss endlich ein Gesetz erlassen, mit dem er die Aufgabenträgerschaft für den Schienenpersonenverkehr übernimmt.“ Inwieweit es sich aber tatsächlich um eine Aufgabenträgerschaft handeln soll, ist fraglich.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Marie-Luise Dreyer (SPD) sagte im Südwest-Rundfunk, sie hoffe, das Gesetz erleichtere es der Landespolitik, „gemeinsam mit dem Bund und der Bahn eine Lösung für das Problem zu finden.“ Dabei ist offen, ob Dreyer wirklich explizit auf DB-Züge hofft oder ob ihr das Prinzip der öffentlich bestellten Verkehre nicht verständlich ist.

Kritik kommt derweil vom Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo). Dieser warnte vor einem Einstieg in die, so wörtlich, „Planwirtschaft im Fernverkehr“. Man fürchtet, dass das Verkehrsangebot am tatsächlichen Bedarf vorbeigeplant werden könnte, was zu einer deutlichen Verteuerung führen würde.

Zudem befürchtet man, allerdings ohne das näher zu begründen, durch einen Aufgabenträger für den SPFV würde die Deutsche Bahn einseitig bevorzugt werden. Zudem führe es dazu, dass Geringverdiener mit ihren Steuerabgaben die ICE-Fahrten für Geschäftsreisende subventionieren müssten.

BDO-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard: „Der vorliegende Gesetzentwurf soll das Ende des unternehmerisch organisierten Schienenpersonenfernverkehrs einläuten und das Grundprinzip von Angebot und Nachfrage in Zukunft urch einen neuen Verwaltungsapparat ersetzen, der an der Realität vorbei zentrale Vorgaben und Pläne macht. Damit drohen ein Systemwechsel im Fernverkehr und ein massiver Eingriff in den gesunden Wettbewerb zwischen verschiedenen Mobilitätsanbietern.“

Leonard: „Eine solche Entwicklung wäre zwangsläufig mit horrenden Kosten für die Steuerzahler verbunden und ginge zu Lasten des rein eigenwirtschaftlichen Fernbusverkehrs.“ Hier wären natürlich auch die Fernbusse betroffen: Diese müssten durch bestellten SPFV Konkurrenz auf der Schiene befürchten. Eine Konkurrenz, die durch den verringerten Fernverkehr der letzten Jahrzehnte im Moment nicht vorhanden ist.

Siehe auch: Aller guten Dinge sind drei

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