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Üstra schafft Compliance-Regeln

02.02.18 (Niedersachsen) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Üstra AG aus Hannover bietet ab sofort die Möglichkeit, Hinweise auf mögliche Verstöße gegen geltendes Recht oder die Compliance-Regeln des Unternehmens per E-Mail zu geben. Auch per Brief oder telefonisch werden solche Hinweise entgegen genommen. Allen Hinweisen – auch solchen, die die Üstra anonym erreichen – wird nachgegangen, kündigte der neue Vorstandsvorsitzende der Üstra Volkhardt Klöppner an. Das Angebot richtet sich sowohl an die Mitarbeiter des Unternehmens als auch an externe Hinweisgeber.

„Solche Hinweise sind für uns wichtig, weil sie uns helfen, Verstöße gegen Richtlinien und Gesetze aufzuspüren und zu ahnden und damit gleichzeitig negative Folgen für unsere Mitarbeiter, Geschäftspartner, Eigentümer und das Unternehmen selbst abzustellen“, erklärte Klöppner. Die Üstra beabsichtigt, als Ansprechpartner für Hinweisgeber einen externen Ombudsmann einzusetzen.

Da für die Auswahl einer solchen Person ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren durchgeführt wird, übernimmt zunächst der Vorstandsvorsitzende Volkhardt Klöppner selbst die Aufgaben des persönlichen Ansprechpartners, um keine Zeit zu verlieren. Zahlreiche börsennotierte Unternehmen in Deutschland bieten bereits ein solches Hinweisgebersystem an wie es jetzt auch bei der Üstra eingeführt wurde. Für Beschwerden von Fahrgästen ist dieser Kontaktweg allerdings nicht vorgesehen. Hier stehen die üblichen Wege weiter zur Verfügung.

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