Nordwestbahn: Zugbegleiterin bedroht
20.02.18 (NWL) Autor:Stefan Hennigfeld
Am vergangen Sonntagabend (11. Februar) gegen 18 Uhr 30 bedrohte und beleidigte ein 17jähriger syrischer Asylbewerber eine Zugbegleiterin der Nordwestbahn auf der Fahrt von Ottbergen nach Paderborn. Die Zugbegleiterin verständigte daraufhin das Bundespolizeirevier Paderborn und bat um Unterstützung.
Nach Ankunft des Zuges im Hauptbahnhof Paderborn schilderte die Zugbegleiterin den eingesetzten Kräften der Bundespolizei den Vorfall wie folgt: Die 61-Jährige war in der Nordwestbahn von Ottbergen nach Paderborn als Zugbegleiterin eingesetzt und traf im Rahmen ihrer Tätigkeit kurz vor dem fahrplanmäßigen Halt in Bad Driburg auf den 17-jährigen Reisenden.
Dieser sei in Ottbergen in den Zug gestiegen und legte eine Fahrkarte vor. Einen für diese Karte zusätzlich erforderlichen Ausweis konnte er gegenüber der Zugbegleiterin nicht vorweisen. Darauf angesprochen beschimpfte der 17-Jährige sie in übelster Form und nahm eine drohende und sehr aggressive Haltung gegenüber der Zugbegleiterin ein.
Die Zugbegleiterin fühlte sich in dieser Situation sehr unwohl und wollte sich in den hinteren, leeren Führerstand zurückziehen. Der 17-Jährige folgte ihr und stellte seinen Fuß zwischen die Tür, so dass es der Zugbegleiterin zunächst nicht gelang, die Tür zu schließen. Mit erheblichem körperlichen Einsatz gelang es ihr letztendlich die Tür zu verschließen.
Daraufhin trat und hämmerte der tatverdächtige Jugendliche mit seinen Fäusten und Schuhen gegen die Tür. Bei Eintreffen der Bundespolizisten stand der Tatverdächtige immer noch vor der verschlossenen Tür. Die Bundespolizisten nahmen den 17-jährigen syrischen Staatsbürger aus Brakel fest und führten ihn zu ihrer Wache.
Bei der Identitätsfeststellung und Überprüfung fanden die Beamten zusätzlich eine geringe Menge Betäubungsmittel bei dem Jugendlichen und stellten dieses sicher. Die Bundespolizisten leiteten entsprechende Ermittlungsverfahren gegen den 17-Jährigen ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen verblieb er auf freiem Fuß, ein Haftbefehl wurde nicht beantragt.