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Schweiz: SPFV-Gespräche gehen weiter

19.01.18 (Fernverkehr, Schweiz) Autor:Stefan Hennigfeld

Die SBB reicht keine Beschwerde gegen die Verlängerung der SBB Fernverkehrskonzession um zwei Jahre ein. Das heißt jedoch nicht, dass die SBB mit dem Vorgehen des Bundesamt für Verkehr (BAV) einverstanden ist. Sie behält sich vor, das Konzessionsverfahren nach dem definitiven Entscheid Mitte 2018 gerichtlich überprüfen zu lassen. Die SBB bleibt mit allen Beteiligten im Gespräch.

Das BAV hat am 27. November 2017 die Fernverkehrskonzession der SBB um zwei Jahre verlängert. Gegen diese Verfügung reicht die SBB keine Beschwerde ein. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die SBB mit dem Vorgehen einverstanden ist. Die Vergabe von Teilstrecken im Fernverkehr entbehrt nach Einschätzung der SBB einer gesetzlichen Grundlage.

Das bisherige, aus den beiden Bahnreformen hervorgegangene System basiert auf einer Einheitskonzession für den Fernverkehr. Die vom BAV angestrebte Vergabe von Teilstrecken im Fernverkehr müsste vom Gesetzgeber via Systemwechsel entschieden werden. Auch ist durch die verzögerte Erneuerung der Fernverkehrskonzession die erforderliche Rechts- und Investitionssicherheit nicht mehr gewährleistet.

Die SBB behält sich deshalb vor, das Konzessionsverfahren nach dem definitiven Entscheid des BAV Mitte 2018 gerichtlich überprüfen zu lassen. Bis dahin bleibt die SBB mit allen Beteiligten im Gespräch und sucht nach wie vor nach einer Kooperationslösung auch mit der BLS. Die geplante Kooperation mit der SOB setzt die SBB schrittweise um.

Die SBB fährt seit dem Fahrplanwechsel vom vergangenen Dezember weiterhin alle Fernverkehrslinien in gewohnter Weise und ist überzeugt, dass der SPDV aus einer Hand im Schweizer Netz für Kunden, Regionen und Besteller am effizientesten ist. Die SBB hat für mehr als drei Milliarden Franken neue Fernverkehrszüge bestellt, die in den nächsten Jahren sukzessive zum Einsatz kommen werden.

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