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Die Rechte der Opposition wahren

13.11.17 (Kommentar, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Fangen wir mal ganz staatsphilosophisch an: Was ist die Opposition? Ja, sie ist eine Regierung im Wartestand. Es ist jederzeit möglich – oder sollte es sein – dass die Opposition die Amtsgeschäfte der Regierung übernehmen kann. So war das 1982, als die sozialliberale Koalition geplatzt ist und Helmut Kohl Bundeskanzler wurde. Oder 1998, als die schwarz-gelbe Bundesregierung bei turnusmäßigen Neuwahlen keine Mehrheit mehr bekam und eine rot-grüne Nachfolgeregierung übernommen hat.

In Nordrhein-Westfalen war es dieses Jahr das gleiche: Die Regierung wird abgewählt, der Partei- und Fraktionsvorsitende der größten Oppositionspartei wird Ministerpräsident. Die Opposition ist aber noch weitaus mehr: Sie ist keine reine Auswechselbank, weil hier jeder mal regieren darf, sondern sie muss die Regierung aktiv kontrollieren. Es ist die Aufgabe der Opposition, im Rahmen von Anfragen, von Reden im Parlament und außerhalb oder auch von Fernsehauftritten bei gesellschaftlichen Missständen ein Problembewusstsein zu erzeugen.

Wenn etwas nicht funktioniert, muss die Opposition darauf aufmerksam machen, die Regierung wird es nicht tun. Doch wenn die Regierung der Opposition relevante Auskünfte verweigert, wie das hier passiert ist, dann kann diese ihre Arbeit nicht ordentlich machen. Es ist umso wichtiger, dass das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die DB AG hier klar und deutlich Stellung bezogen hat: Es gibt keine Geheimverträge zwischen dem Bund und einem bundeseigenen Unternehmen.

Gerade wenn wir von DB Netz reden ist es selbstverständlich das legitime Recht der Öffentlichkeit und der eisenbahnpolitisch aktiven Abgeordneten, über den Zustand der Infrastruktur etwas zu erfahren. Wo bleiben die jetzt 4,5 Milliarden Euro, die für die LuFV aufgewandt werden? Reicht das Geld? Und wenn nicht, wieso nicht? Hat DB Netz mögliche Ineffizienzen, an die man heran muss? Und muss man das möglicherweise auch dann tun, wenn man einen Konflikt mit den Gewerkschaften riskiert?

All diese Fragen kann man aber nur auf Basis bestimmter Fakten diskutieren und das geht nicht, wenn die Bundesregierung diese geheim hält. Und man darf gespannt sein, wie sich das jetzt bei der neuen schwarz-grün-gelben Koalition anlässt: Als die Grünen das letzte mal an der Bundesregierung waren, vor 2005, war der Börsengang der DB AG politischer Konsens.

Man hat damals mit so Parolen wie „frisches Kapital“ argumentiert. Das dürfte jetzt nicht mehrheitsfähig sein, aber wer hat in Bezug auf die Eisenbahnpolitik die Hosen an? Ja, der Verkehrsminister wird seit acht Jahren von der CSU gestellt, aber die großen Weichenstellungen in der Eisenbahnpolitik werden nicht dort, sondern im Bundeskanzleramt getroffen.

Da geht es nicht um Tagesgeschäft, aber um die Organisations- und Rechtsformen, um das vierte Eisenbahnpaket und vieles mehr. Hier darf man gespannt sein, wie die ordnungspolitischen Prinzipien der FDP und der sozialpopulistische Hang der CSU (wir schützen die Bundesbahn!) im Regierungsalltag zusammenzubringen sind.

Siehe auch: Abgeordnete erhalten verstärktes Auskunftsrecht
Foto: Tobias Golla

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