VRR setzt Verfügungsstreifen fort
19.10.17 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hat angekündigt, das Pilotprojekt Verfügungsdienste Sicherheit bis zum 31. Dezember 2019 zu verlängern. Die Entscheidung steht jedoch noch unter einem Finanzierungsvorbehalt, denn das notwendige Geld muss von der schwarz-gelben Landesregierung bereitgestellt werden. Seit Februar 2017 ergänzen die Verfügungsdienste EVU-übergreifend im Rahmen eines einjährigen Pilotprojektes das reguläre Zugbegleitpersonal auf ausgewählten Linien des SPNV im Verbundraum.
Die kommunalen Unternehmen beteiligen sich nicht daran und ein Einstieg dieser ist auch derzeit nicht geplant. Dennoch sind diese natürlich eingeladen, sich an gemeinsamen Sicherheitskonzepten zu beteiligen, was diese derzeit ablehnen. Die Bilanz der ersten Monate fällt durchweg positiv aus: Ziel des VRR ist es deshalb, die zweiköpfigen Sicherheitsteams in Abstimmung mit benachbarten Aufgabenträgern dauerhaft und flächendeckend im SPNV einzuführen.
Im Rahmen eines Pilotprojektes sollen die Verfügungsdienste ab März 2018 – abhängig von der dortigen politischen Beschlussfassung – auch im Verbundgebiet des Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) die Kundenbetreuer in den Zügen bei ihrer Arbeit unterstützen. Mit der Entscheidung, das Pilotprojekt bis Ende 2019 zu verlängern, können frühzeitig alle hierfür nötigen Prozesse angestoßen und so ein lückenloser Projektverlauf im VRR sichergestellt werden.
Zudem ist die Laufzeit des VRR-Pilotvorhabens bis Dezember 2019 weitestgehend mit dem im NWL geplanten Pilotprojekt synchronisiert. Ziel des Projektes ist es, durch deutlich sichtbare Präsenz der Verfügungsdienste in den Zügen das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste dauerhaft zu verbessern, die Kundenbetreuer bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen und deren Sicherheit zu gewährleisten.
Eine verlässliche und flächendeckende Umsetzung in ganz Nordrhein-Westfalen kann künftig über eine gemeinsame landesweite Ausschreibung erfolgen. Sollte dies nicht realisiert werden, wird der VRR eventuell im ersten Quartal 2019 eine eigene, verbundweite Ausschreibung starten. Das hängt aber auch von der Frage ab, wie die politische Sicherheitssituation in Nordrhein-Westfalen bis dahin sein wird.
Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat im Wahlkampf angekündigt, eine Bosbach-Kommission einsetzen zu wollen, die sich wahrscheinlich in den nächsten Wochen konstituieren wird. Die politische Umsetzung der zu erwartenden Vorschläge gilt es derzeit abzuwarten. Dabei können sich bei einer entsprechenden Ausschreibung natürlich auch die Sicherheitsabteilungen der Verkehrsunternehmen beteiligen.
So ist es möglich, dass der Auftrag an Unternehmen wie DB Sicherheit oder PTS geht. Aber auch Bieter, die nicht oder nicht spezifisch Teil der Eisenbahnbranche sind, können sich beteiligen: Etwa Kötter oder Stölting, deren Mitarbeiter bereits im Auftrag von National Express in deren Zügen anwesend sind. Sowohl Kunden als auch Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen haben in Befragungen angegeben, sich deutlich besser zu fühlen, wenn die aus jeweils drei Personen bestehenden Verfügungsstreifen anwesend sind.
Gerade bei Fahrkartenkontrollen sind Angestellte der Verkehrsunternehmen in den letzten Monaten immer häufiger Opfer von Gewalt geworden. Die Mitarbeiter in den Verfügungsdiensten haben dabei selbstverständlich keine Polizeibefugnisse, jedoch allgemeine Nothilferechte. Das Ziel ist es auch nicht, schwarze Sheriffs in den Zügen zu haben, sondern die Aufenthaltsqualität und das subjektive Sicherheitsempfinden zu erhöhen.
Das ist bislang gelungen. Dabei haben erste Erfahrungen gezeigt, dass es gerade in Doppeldecker-Waggons sinnvoll erscheint, die Stärke eines solchen Teams von drei auf vier Mitarbeiter zu erhöhen. Im Projektzeitraum von Februar bis Juli 2017 haben die Verfügungsdienste insgesamt 3.530 Ereignisse erfasst. Davon überwiegt der Bereich der „Handlungen gegen Per-sonen“ mit 3.428 Ereignissen. Der Bereich „Handlungen gegen Sachen“ fällt mit 102 Fällen vergleichsweise gering aus.
Die Haupthandlungsfelder der Verfügungsdienste lagen im Bereich der Belästigungen (aktive Belästigung: 1.818 Ereignisse, passive Belästigung: 1.502 Ereignisse). Bei den aktiven Belästigungen wurden allein 576 Ereignisse durch alkoholisierte oder rauschgiftsüchtige Personen aufgenommen; diese bilden gemeinsam mit Ereignissen wie aggressivem Betteln (398 Ereignisse) und Beleidigungen (380 Ereignisse) den Schwerpunkt. Dazu gab es 108 Straftaten.
Siehe auch: Wieder Herr der Lage werden