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VDV erstellt neue NBS-Empfehlungen

13.09.17 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Der VDV hat zum 1. September neue Empfehlungen für den Allgemeinen Teil der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS-AT 2017) herausgegeben. Die Empfehlungen berücksichtigen die Maßgaben des Eisenbahnregulierungsgesetzes und ersetzen die Empfehlungen nach dem Stand vom 1. August 2015. Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die Serviceeinrichtungen wie z. B. Personenbahnhöfe, Güterterminals, Rangierbahnhöfe oder Abstellgleise betreiben, haben hierfür Nutzungsbedingungen aufzustellen.

Sie können sich die vom VDV empfohlenen NBS-AT 2017 unverändert zu eigen machen, selbstverständlich aber auch eigene NBS aufstellen und verwenden. Zugleich hat der VDV seine Hinweise zur Ausgestaltung des unternehmensspezifischen Besonderen Teils der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (H-NBS-BT) aktualisiert. Beide Dokumente sind in enger Abstimmung mit den Fachreferaten der Bundesnetzagentur erstellt worden. Gegenwärtig werden die Empfehlungen des VDV für Schienennetz-Nutzungsbedingungen der Betreiber der Schienenwege (SNB) überarbeitet.

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