Schweiz prüft Finanzierungsreform
28.09.17 (Schweiz, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld
Um die Finanzierung des regionalen Personenverkehrs langfristig zu sichern und effizienter zu machen, soll das Bestellverfahren reformiert werden. Eine gemeinsame Projektorganisation mit Fachleuten von Bund und Kantonen schlägt dazu zwei Varianten vor. Beide bauen auf dem heutigen System auf und entwickeln dieses weiter. Bei der Variante „Optimierung“ würden Bund und Kantone die Bus- und Bahnangebote weiterhin gemeinsam bestellen und finanzieren, bei der Variante „Teilentflechtung“ würde das Busangebot neu allein durch die Kantone bestellt.
Ziel ist, bis im Frühling 2018 einen Grundsatzentscheid zu treffen. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird auf dieser Basis bis Ende 2018 eine Vernehmlassungsvorlage vorbereiten. Der regionale Personenverkehr, der in etwa einer Kombination aus SPNV und kommunalem Verkehr entspricht, sichert die Grunderschließung der Regionen. Diese erfolgt meist mit Bahnen und Bussen, in einigen Fällen auch per Schiff oder Seilbahn.
Der RPV mit Erschließungsfunktion wird von Bund und Kantonen gemeinsam bestellt. Das Defizit tragen sie partnerschaftlich jeweils zur Hälfte. Die Nutzung des RPV hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dabei hat sich gezeigt, dass die Finanzierung gewisser Angebote erst relativ spät geregelt werden konnte. Zudem existieren teilweise komplexe Schnittstellen und es fehlen Anreize für mehr Effizienz. Der Bundesrat hat deshalb im Juni 2016 das UVEK beauftragt, bis spätestens Ende 2018 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Reform des RPV auszuarbeiten.
Die Kantone sind bei den Arbeiten als gleichberechtigte Partner einbezogen. Auch die Transportunternehmen sind eng in die Arbeiten eingebunden. In ihrem Bericht schlägt die Projektorganisation von Bund und Kantonen vor, die beiden Varianten Optimierung und Teilentflechtung zu vertiefen. Beide Varianten bauen auf dem heutigen System auf und entwickeln dieses weiter: Bei der Variante Optimierung würden Bund und Kantone die Bus- und Bahnangebote des RPV weiterhin gemeinsam und linienweise bei den Transportunternehmen bestellen und gemeinsam finanzieren.
Die Entscheide über die finanzielle Beteiligung würden stärker nach wirtschaftlichen Kriterien ausgerichtet. Der Bund würde zusätzlich zum bestehenden Vier-Jahres-Verpflichtungskredit eine Absichtserklärung zu den finanziellen Mitteln für die übernächste Vier-Jahres-Periode einführen. Bei der Variante Teilentflechtung würde das Bahnangebot im RPV weiterhin von Bund und Kantonen gemeinsam bestellt, während das Busangebot neu alleine durch die Kantone bestellt würde.
Für die Kantone würde dadurch die heutige Abgrenzung des RPV (Finanzierung durch Bund und Kantone) zum Ortsverkehr (Finanzierung durch Kantone und Gemeinden) im Busbereich entfallen. Der Bund würde sich finanziell mit einer an die Kantone ausbezahlten Pauschale an der Bestellung des Busangebots beteiligen, statt wie heute pro Linie.