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Passiver Schallschutz in BaWü

16.08.17 (Baden-Württemberg) Autor:Stefan Hennigfeld

Im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ wurden in Abstimmung mit den Stadtverwaltungen Lahr und Kippenheim Gebäude und Wohnungen ermittelt, bei denen zulässige Lärmgrenzwerte überschreiten und die vor 1974 erbaut wurden. Somit sind diese Häuser nach den gültigen Richtlinien zur Lärmsanierung förderfähig für passiven Schallschutz, z.B. den Einbau von Schallschutzfenstern.

Bis 2020 werden die Maßnahmen zum passiven Schallschutz durchgeführt. In Lahr sind nahezu 500 Gebäude und Wohnungen, in Kippenheim rund 10 Gebäude und Wohnungen förderberechtigt. In den nächsten Tagen erhalten die betroffenen Eigentümer durch ein beauftragtes Ingenieurbüro die erforderlichen Unterlagen, um ihre Teilnahme am Programm anzumelden. Nach Antwort wird zur Beurteilung der Lärmsituation in den Wohnräumen ein Vor-Ort-Termin vereinbart.

Als Resultat erhalten die Eigentümer anschließend eine schalltechnische Objektbeurteilung kostenlos zugeschickt. Auf dieser Basis entscheidet der Eigentümer über eine mögliche Realisierung. Der Bund übernimmt 75 Prozent der förderfähigen Kosten. In Lahr werden neben den passiven Maßnahmen auch Schallschutzwände gebaut. Die auf der Ostseite sind bereits weitestgehend fertig gestellt. Der Bau der Schallschutzwand auf der Westseite soll noch im November des laufenden Jahres beginnen.

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