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GVH erweitert Garantiefälle

08.08.17 (Niedersachsen) Autor:Stefan Hennigfeld

Seit Anfang des Monats gilt im Großraumverkehrsverbund Hannover (GVH) die neue Garantieregel. Zwar existiert das Angebot bereits seit 2003, die Bedingungen der Inanspruchnahme wurden jetzt allerdings grundsätzlich überarbeitet. Ausschlussgründe entfallen, soweit nicht geplante Abweichungen vom Regelfahrplan (z. B. bei Baumaßnahmen, Hochwasser, Streik) mindestens 24 Stunden vorab in Sonderfahrplänen veröffentlicht werden (bis dato gab es z.B. bei bestimmten Wetterlagen oder Umständen, die das jeweilige Verkehrsunternehmen nicht zu verantworten hatte, keine Erstattung).

Durch die Möglichkeit, den Antrag nun auch online auszufüllen bzw. einzureichen, verringert sich die Bearbeitungszeit erheblich. Jeder Fahrgast, der sein Ziel mit einem Verkehrsmittel der Verkehrsunternehmen im GVH mit mehr als 20 Minuten Verspätung erreicht, kann die GVH-Garantie geltend machen. Der Grund für die Verspätung ist nicht relevant. Wer ein GVH-Ticket genutzt hat, bekommt ein Ticket für eine Fahrt der entsprechenden Preiskategorie als Erstattung.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich den Betrag überweisen zu lassen. Nutzer einer GVH Card (egal ob im Abo oder als einzelne Zeitkarte) bekommen eine pauschale Entschädigung in Höhe von fünf Euro überwiesen. Bei Verspätungen die ursprünglich durch den SPNV verursacht wurden, erhalten Fahrgäste ausschließlich Gutscheine als Ersatz. Wenn ein Fahrgast aufgrund einer Verspätung in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr länger als eine Stunde auf die nächste Fahrtmöglichkeit warten müsste, werden als Entschädigung Kosten von bis zu 25 Euro für ein Taxi übernommen (bisher 20 Euro).

Haben die Verkehrsunternehmen die Verschmutzung von Kleidung zu verantworten, können Fahrgäste sich die Reinigungskosten von bis zu 25 Euro erstatten lassen (bisher ebenfalls 20 Euro). Diese „Sauberkeitsgarantie“ kann nur per Post oder persönlich an den Kundenzentren der GVH eingereicht werden. In 2016 wurde die Garantie in knapp 69.000 Fällen in Anspruch genommen. In zwölf Fällen musste die Sauberkeitsgarantie in Anspruch genommen werden, sieben Mal wurden Taxikosten verursacht und erstattet.

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