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AVG und Polizei zur Unfallgefahr

23.08.17 (Baden-Württemberg) Autor:Stefan Hennigfeld

Bei einem Informationsgespräch am Bahnübergang am Karlsruher Ostendorfplatz gingen letzte Woche Joachim Zwirner, Leiter des Referats Verkehr beim Polizeipräsidium Karlsruhe, und Wilfried Müller, Eisenbahnbetriebsleiter der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG), auf die besondere Unfallproblematik an den fünf Bahnübergängen in den Stadtteilen Dammerstock und Rüppurr ein.

Dabei stellten sie auch die Maßnahmen vor, die nach einer Bahnübergangsschau im März dieses Jahres nun in den letzten Wochen umgesetzt wurden, um die Zahl der Unfälle an diesen Kreuzungspunkten zu reduzieren. Häufigste Unfallursache ist, dass Autofahrer die bestehenden Verkehrsregelungen missachten und teilweise verbotswidrig abbiegen.

„Die meisten Unfälle sind auf groben Leichtsinn oder Unaufmerksamkeit der Autofahrer zurückzuführen. Nach der jüngsten Begehung der Bahnübergänge und einer Verkehrszählung wurden deshalb in Absprache mit der Stadt Karlsruhe die Beschilderung und Fahrbahnmarkierung an den Bahnübergängen angepasst“, erklärt Zwirner. „Die vergleichsweise häufigen Unfällen und kritischen Gefahrensituationen in diesen Abschnitten zeigen, dass es notwendig ist, die Verkehrsteilnehmer für korrektes Verhalten am Bahnübergang zu sensibilisieren, zumal es sich bei der Gefährdung des Bahnverkehrs um eine Straftat handelt.“

An den fünf Bahnübergängen zwischen Dammerstock und der Battstraße kommt es immer wieder zu Unfällen und kritischen Gefahrensituationen unter Beteiligung des Individualverkehrs und der Stadtbahnen der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG). Seit Jahresbeginn 2016 weist die polizeiliche Statistik schon elf Verkehrsunfälle aus. Hierbei wurden vier Menschen schwer und zwei leicht verletzt. Um die Zahl der Unfälle zu reduzieren, wurden nun an allen Bahnübergängen Gefahrzeichen angebracht und die Wahrnehmbarkeit der Andreaskreuze verbessert.

„Das alles zeigt jedoch keine Wirkung, wenn sich die Autofahrer vorsätzlich über die Verkehrsvorschriften hinweg setzen und verbotenerweise abbiegen“ so Joachim Zwirner. „Deshalb hat die Polizei in zurückliegender Zeit immer wieder Kontrollaktionen durchgeführt. Diese zeigen bereits Wirkung. Die Zahl der festgestellten Verstöße ist deutlich zurückgegangen.“ Die Sicherung eines Bahnübergangs hängt unter anderem von der Art der Bahnstrecke, der Geschwindigkeit der Züge sowie der Verkehrsstärke auf der kreuzenden Straße ab.

Dies ist verbindlich im § 11 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) festgelegt. In regelmäßigen Abständen werden die Bahnübergänge durch die AVG geprüft und Verkehrsschauen zusammen mit der Polizei und dem Ordnungsamt an den Bahnübergängen durchgeführt. „Wir stellen leider immer wieder fest, dass vielen Verkehrsteilnehmern weder die Bedeutung von Andreaskreuzen oder Sicherungsanlagen richtig bekannt ist, noch das tödliche Risiko, wenn sie verbotswidrig die Gleise überqueren, um vielleicht die Fahrstrecke abzukürzen“, so Müller.

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