Eisenbahnjournal Zughalt.de

Nachrichten über Eisenbahn und öffentlichen Verkehr

Mainzelbahn hält Erschütterungswerte ein

20.07.17 (Rheinland-Pfalz) Autor:Stefan Hennigfeld

Die neuen Erschütterungsmessungen entlang der Mainzelbahn-Strecke in Bretzenheim haben ergeben, dass an allen neun exemplarisch untersuchten Gebäuden die Schwellenwerte hinsichtlich der Erschütterungen und des so genannten sekundären Luftschalls eingehalten werden. Zu diesem Ergebnis kommt das mit den Messungen von der Mainzer Verkehrsgesellschaft (MVG) beauftragte Büro Krebs und Kiefer Fritz AG.

Die MVG hatte zusammen mit den Gutachtern den Anwohnern in Bretzenheim die Messergebnisse vorgestellt und mit Ihnen das weitere Vorgehen diskutiert. Nach der Inbetriebnahme des Streckenabschnitts zwischen Hauptbahnhof-West und Lerchenberg im Dezember 2016 hatte es zahlreiche Beschwerden von Anliegern über zu starke Erschütterungen gegeben.

Neben Nacharbeiten an den Schienen und weiteren Maßnahmen, die eine Verbesserung zur Folge hatten, wurden die Messungen beauftragt, um zu einer objektiven Bewertung der Situation zu kommen. Die Gebäude waren in Rücksprache mit Anwohnern exemplarisch ausgewählt worden. Die Durchführung der Messungen im April erfolgte sowohl am Fundament der Gebäude in drei Raumrichtungen als auch in drei exemplarischen Räumen der Gebäudes jeweils an der Position, an der die höchste Schwinggeschwindigkeit auftritt.

Das ist im Regelfall die Raummitte. Anschließend erfolgt die Auswertung der Messsignale und die Beurteilung der Erschütterungen gemäß DIN 4150-2 unter Berücksichtigung der betrieblichen Randbedingungen, die im Rahmen der Planfeststellung zum Mainzelbahnbau zugrunde gelegt wurden. Ziel der Messungen: Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens prognostisch erhobenen Erschütterungsimmissionen sollten anhand von tatsächlichen Messungen verifiziert werden.

Laut Gutachter zeigen die an den neun Gebäuden durchgeführten erschütterungstechnischen Messungen, dass die im Planfeststellungsverfahren zu Grunde gelegten Schwellenwerte hinsichtlich der Zumutbarkeit von Immissionen aus Erschütterungen und aus sekundärem Luftschall an allen untersuchten Gebäuden eingehalten bzw. unterschritten werden.

In nur einem Gebäude wurden die maximalen Werte ganz knapp unterschritten. Dennoch will das Unternehmen hier mit dem Eigentümer gemeinsame Lösungswege erarbeiten und Frieden stiften. An acht der neun untersuchten Gebäude werden sie sogar erheblich unterschritten. Derartige Ergebnisse von Nachmessungen sind laut dem Gutachter typisch, da die im Genehmigungsverfahren gemachten Prognosen zu den zu erwartenden Erschütterungen stets im Sinne der Anwohner nach oben abgeschätzt werden.

„Soweit in Prognosen Schutzvorkehrungen auf die Einhaltung der Schwellenwerte abgestellt sind und dies entsprechend rechnerisch nachgewiesen wird, kann davon ausgegangen werden, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse, wie auch im vorliegenden Fall, deutlich günstiger als prognostiziert darstellen“, so die Gutachter.

Kommentare sind geschlossen.