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Rheinbahn verteilt Knöllchen

20.06.17 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Düsseldorfer Rheinbahn AG verteilt seit der letzten Woche bei Falschparkern Strafzettel. Als Aktiengesellschaft ist sie dazu nicht direkt berechtigt, sie kann allerdings Parkverstöße beim Ordnungsamt der Landeshauptstadt zur Anzeige bringen und das wird der Verkehrsdienst künftig tun. Wichtig ist: Das Knöllchen verteilen die Mitarbeiter des Verkehrsdienstes, wenn das falsche Parken Fahrgäste und Fahrzeuge nicht akut behindert.

Steht das Auto so, dass Busse oder Bahnen nicht mehr weiterfahren können oder Fahrgäste extrem behindert werden, dann wird der Verkehrsdienst der Rheinbahn in jedem Fall weiterhin Abschleppungen einleiten. Oft hat der Verkehrsdienst das Problem, dass die Halter zurück am Auto sind, bevor der Abschleppdienst informiert ist – und dann ungeschoren davonkommen. Diese Situation ist für die Rheinbahn und ihre Fahrgäste genauso unbefriedigend, wie wenn das falsche Parken nicht schlimm genug war, um abschleppen zu lassen – also nicht verhältnismäßig.

Zum Beispiel, weil der Autofahrer so ungünstig geparkt hat, dass die Bahn zwar daran vorbei kommt, der Fahrer aber ganz langsam fahren muss. Dann konnte der Verkehrsdienst in der Vergangenheit nichts unternehmen, aber die Verspätung war aufgelaufen. Parker in der zweiten Reihe, die vielleicht nur mal schnell in ein Geschäft reinspringen, müssen dann in Zukunft mit einer Anzeige rechnen. Diesen steht dann allerdings ggf. der Rechtsweg dagegen offen.

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