Eisenbahnjournal Zughalt.de

Nachrichten über Eisenbahn und öffentlichen Verkehr

BVG AöR will Bürokratie abbauen

13.06.17 (Berlin) Autor:Stefan Hennigfeld

Wer ohne gültigen Fahrschein im Zug angetroffen wird, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro zahlen. Anders sieht es bei Inhabern personalisierter Zeitkarten aus. Diese können innerhalb einiger Tage ihren Fahrschein in einem Kundenzentrum zeigen, dann wird die Gebühr erlassen. Es werden bei den Berliner Verkehrsbetrieben AöR nur sieben Euro Verwaltungsgebühr fällig. Bislang mussten die Fahrgäste dafür aber noch immer ins Kundenbüro kommen – bald nicht mehr.

Das ist nun nicht mehr nötig. Mit einem neuen Online-Portal verbessert die BVG AöR ihren Service und erspart vielen Kunden den Weg in die Holzmarktstraße. Es reichen ein paar Klicks, und das gescannte Ticket kann ganz einfach hochgeladen werden. Auch alle weiteren Schritte bis zur Zahlung des ermäßigten erhöhten Beförderungsentgeltes lassen sich nun bequem online erledigen. Das neue Serviceangebot kann aber auch von Fahrgästen genutzt werden, die in den Verkehrsmitteln der BVG AöR ohne gültigen Fahrschein unterwegs waren.

Von A wie Adressänderung bis Z wie Zahlung in Raten finden sich dort Hilfestellungen und Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Erhöhten Beförderungsentgelt. Eine kurze Anmeldung über die Nummer auf dem EBE-Beleg genügt, um das Online-Serviceangebot zu nutzen. Dennoch bleibt die Fahrt ohne gültigen Fahrausweis ein Straftatbestand. Es liegt eine Leistungserschleichung vor, die zur Anzeige gebracht werden kann.

Kommentare sind geschlossen.