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VRS ermöglicht Kurzstreckenumstieg

08.03.17 (go.Rheinland) Autor:Stefan Hennigfeld

Das Umsteigen bei Kurzstreckenfahrten im VRS-Gebiet ist seit dem 1. März auch wieder offiziell erlaubt. Unternehmensbeirat und Zweckverbandsversammlung haben beschlossen, die am 1. Januar 2017 eingeführte Umsteigeregelung wieder rückgängig zu machen und zur alten Regelung zurückzukehren. Die Tarifbestimmungen sind bereits entsprechend geändert.

Somit besteht die Kurzstrecke auch weiterhin grundsätzlich aus bis zu vier Haltestellenabständen (Einstiegshaltestelle plus vier Haltestellen), das Umsteigen ist weiterhin möglich. Der Fahrgast braucht also, wenn man mit zwei Linien jeweils zwei Haltestellen fährt, keine zwei Fahrscheine mehr, sondern einer reicht. Die Kurzstreckenregelungen gelten nicht im Eisenbahnverkehr.

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