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Vereinfachung im Schweizer Grenzverkehr

17.03.17 (Schweiz) Autor:Stefan Hennigfeld

Aufgrund eines Staatsvertrags mit Deutschland von 1852 musste der Bundesrat bisher jede Anpassung an Anlagen der DB AG, die auf Schweizer Gebiet stehen, genehmigen, berichtet das Bundesamt für Verkehr, Informationen der Schweiz. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. März 2017 entschieden, die Kompetenz für die Genehmigung von Änderungen von geringer Tragweite an das Bundesamt für Verkehr (BAV) zu delegieren.

Im Zuge der Modernisierung der Bahnanlagen durch die technische und betriebliche Entwicklung, etwa beim Wegfall von Stellwerken oder Rangieranlagen, kommt es gelegentlich zu Verkäufen von Grund und Boden der DB in der Schweiz. Der Bundesrat hat nun entschieden, dass Verträge von geringer Tragweite nur noch dem BAV vorzulegen sind. Damit werden der administrative Ablauf vereinfacht und Ressourcen eingespart.

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