Eisenbahnjournal Zughalt.de

Nachrichten über Eisenbahn und öffentlichen Verkehr

Streiks und wie man damit umgehen kann

16.03.17 (Allgemein, Kommentar) Autor:Stefan Hennigfeld

Ohne das Schlichtungsverfahren hätte vermutlich erneut ein mehrwöchiger Streik gedroht. Natürlich nicht dauerhaft, aber stets mit der latenden Gefahr, dass ab morgen oder übermorgen wieder zu Ausständen aufgerufen wird. Man kennt das ja noch von früher: Manchmal mit zwölf Stunden Vorlauf – und einer Ankündigung nachts um drei, dass ab 15 Uhr die Züge stehen bleiben – manchmal von jetzt auf gleich. Dass man sich verbindlich darauf geeinigt hat, auch in Zukunft erst ein Schlichtungsverfahren abzuhalten und Streiks frühestens zu veranstalten, wenn dieses scheitern sollte, ist im Interesse der Allgemeinheit ein wichtiger Schritt.

Und es trägt auch dazu bei, den durch alte Bundesbahn-Zeiten nach wie vor ramponierten Ruf des Verkehrsträgers Schiene nicht weiter zu beschädigen. Man kann sich drauf verlassen, dass die Bahn kommt. Oder man braucht zumindest nicht mit einem jährlichen Streikritual rechnen. Dabei ist die GDL bei genauerer Betrachtung gar nicht so streikwütig, wie man immer meint. Verdi veranstaltet im kommunalen ÖPNV jedes Jahr zwischen 24 und 72 Stunden Warnstreik.

Und seien wir ehrlich: Das wird in der Regel durch den Arbeitgeber auch unterstützt. Kommunale Verkehrsbetriebe lassen die Busse komplett in den Betriebshöfen und in manchen Fällen werden sogar die Leistungen der Subunternehmer abbestellt, denn der Nullverkehr ist eben dann auch am leichtesten zu merken. Ganz- oder gar mehrtägige Streiks hat es bei der GDL allerdings bislang immer erst in extrem hohen Eskalationsphasen gegeben und nie während laufender Verhandlungen, die sich nur um die Frage drehen, ob es im kommenden Jahr zwei oder drei Prozent mehr Lohn geben soll.

Und man stelle sich, um die Situation abbestellter Leistungen auf das Eisenbahnwesen zu übertragen, einfach mal folgende Situation vor: Bei DB Regio wird gestreikt und der VRR bestellt für diese Tage die Leistungen von Abellio ab, damit man leichter einen Nullverkehr kommunizieren kann. Nicht nur, dass dieses Szenario völlig absurd ist, vermutlich müsste der VRR in so einem Fall auch damit rechnen, von Abellio wegen Annahmeverzuges verklagt zu werden.

Wobei nicht nur der VRR, sondern die Aufgabenträger im allgemeinen hier ein gutes Stichwort sind. Auch die können aktiv dazu beitragen, dass Streikauswirkungen abgemildert werden. Loslimitierung heißt das Stichwort: Sicherstellen, dass man eine breite Betreiberlandschaft hat. Wenn ein Unternehmen dann bestreikt wird oder in anderer Weise mit seinen Leistungen überfordert ist, hat man noch immer andere Akteure dabei, auf die man sich verlassen kann.

Im Netz Stadtbahn in Berlin hat man das gemacht und während des letzten großen Streiks drehte die ODEG fröhlich ihre Runden, während bei DB Regio gar nichts ging. Gerade in Metropolregionen, wo die Linien oft parallel zueinander fahren hat man hier die Gewissheit, wenn einer bestreikt wird, fährt noch immer der andere. Darum sind Loslimitierungen in Metropolregionen nicht nur im Interesse der kleineren Unternehmen, sondern sie können dazu beitragen, dass die Schiene insgesamt robuster und damit besser wird.

Siehe auch: GDL und DB AG erzielen Schlichtungserfolg

Kommentare sind geschlossen.