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09.03.17 (Kommentar, Nordrhein-Westfalen, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Natürlich muss man einen gesunden Mittelweg finden zwischen einer auskömmlichen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur auf der einen Seite und zu vielen Baustellen auf der anderen Seite. Irgendwann ist eben auch der Punkt erreicht, an dem mehr Geld nur dazu führt, dass immer mehr Baustellen den Betrieb behindern. Gerade aus solchen Gründen muss man einige Dinge beachten: Zuallererst ist bei jeder Finanzierungsform die Überjährigkeit der Mittel sicherzustellen.

Geld, das am 31. Dezember noch nicht ausgegeben wurde, hat auch am 1. Januar noch verfügbar zu sein und gehört nicht zum Bundesfinanzminister zurück. Dass sparsames Wirtschaften zu weniger Budget führt, ist ja eine Form der Haushaltspolitik, die bereits in der Bonner Republik immer wieder gescheitert ist und selbstverständlich muss man verhindern, dass gebaut wird um des Bauens willen, weil irgendwelche Finanzmittel dringend ausgegeben werden müssen, bevor sie verfallen.

Dass die LuFV hier pauschale Zahlungen vorsieht und eben nicht zweckgebunden ist, ist da definitiv ein Vorteil, auch wenn die Regelung natürlich wegen fehlender Kontrollmechanismen zurecht immer wieder kritisiert wird. Dabei braucht man die natürlich auch – und zwar erstellt vom Eisenbahnbundesamt oder der Bundesnetzagentur, vielleicht auch durch die Aufgabenträger. Denn welches Controlling kann denn wirksam durchgeführt werden, wenn es auf Eigenberichten des zu kontrollierenden Unternehmens beruht?

Man stelle sich mal vor, im SPNV würden die Aufgabenträger sich ausschließlich darauf verlassen, was das beauftragte Eisenbahnverkehrsunternehmen selbst mitteilt. „Ja, der Zug xy ist gefahren“, obwohl das gar nicht der Fall war. Und selbstverständlich schicken die Aufgabenträger, mal mit mehr und mal mit weniger Ernsthaftigkeit, auch ihre Leute in die Züge, die zumindest stichprobenartig den Zustand begutachten.

Und wenn man die im kommunalen Verkehr so beliebte Inhouse-Vergabe an Unternehmen in städtischem Eigentum macht, dann ist die Grundvoraussetzung, dass das Unternehmen, das den Auftrag erhält, von der vergebenden Stelle so gesteuert werden kann wie eine eigene Dienststelle – dass man also bei Schlechtleistungen und Problemen aktiven Einfluss nehmen kann. Das ist auch in Infrastrukturfragen nicht unnötig, sondern im Gegenteil dringend notwendig.

Und solange es keine entsprechende Rechtslage dazu gibt, können die Aufgabenträger zuerst einmal dem Beispiel VBB folgen und die dort seit Jahren erstellten Netzzustandsberichte ebenfalls einmal im Jahr anfertigen und herausgeben. Dann wird es spannend sein zu sehen, wie sich die Wahrnehmungen der Aufgabenträger und die von DB Netz unterscheiden.

Und wenn das VBB-Vorbild bei vielen Aufgabenträgern, vielleicht sogar bei allen (man wird ja mal träumen dürfen!) Schule macht, dann sind auch die Argumentationslinien für unabhängige Netzzustandsberichte ganz andere. Wenn die Aufgabenträger in großer Zahl nachweisen, dass DB Netz die eigene Infrastrukturqualität anders sieht als sie selbst, dann wäre der Nachweis geführt: Eigenberichte reichen nicht aus.

Siehe auch: Hohe Netzinvestitionen für 2017

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