Schweiz: BAV teilt Trassen zu
10.02.17 (Schweiz) Autor:Stefan Hennigfeld
In der Schweiz wird das Bundesamt für Verkehr künftig die Trassen für Güter- und Personenzüge zuweisen. Damit können insbesondere Trassen für den Güterverkehr gesichert werden. Allfällige Konflikte mit dem Personenverkehr sollen im Rahmen der konkreten Trassenzuteilung einvernehmlich gelöst werden. Mit Netznutzungskonzept und -plan haben Bundesrat und Parlament neue Instrumente zur Stärkung des Schienengüterverkehrs geschaffen.
Diese stellen sicher, dass der Güterverkehr nicht wegen Angebotsausbauten im Personenverkehr zurückstehen muss und dass die vom Volk beschlossene Verlagerungspolitik gestärkt werden kann. Nachdem die neuen Bestimmungen Anfang 2017 in Kraft traten, hat das BAV nun die neuen Instrumente erstmals angewendet und einen Netznutzungsplan für das Fahrplanjahr 2018 genehmigt. Damit können für 2018 die benötigten Trassen sowohl für den Personenverkehr gemäß Taktfahrplan als auch für den Schienengüterverkehr verbindlich gesichert werden.
Einzelne Trassen für Zusatz-Personenzüge in der Morgen- und Abendspitze konnten bei der erstmaligen Anwendung des Instruments nicht gesichert werden, da ein Mindestangebot im Güterverkehr höher gewichtet wurde. Hier sollen im Rahmen der konkreten Trassenzuteilung einvernehmliche Kompromissen und Lösungen gesucht werden.
Weil sich die neuen Netznutzungsinstrumente im Aufbau befinden, kann sich der Netznutzungsplan 2018 noch nicht auf ein vom Bundesrat verabschiedetes Netznutzungskonzept abstützen. Deshalb kann vom Netznutzungsplan 2018 weder auf Inhalte noch auf Kapazitätszuweisungen im ausstehenden Netznutzungskonzept und in den Netznutzungsplänen für spätere Jahre geschlossen werden.