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InterCity: NWL startet neuen Anlauf

20.02.17 (Fernverkehr, NWL) Autor:Stefan Hennigfeld

Anfang Februar hat die Vergabekammer Münster dem Aufgabenträger NWL (Nahverkehr Westfalen-Lippe) eine Direktvergabe von Zuschüssen für InterCity-Leistungen an DB Fernverkehr nach einer Beschwerde durch Abellio untersagt. Die Leistungen müssen ausgeschrieben werden, die Grundsätze des Abellio-Urteils aus dem Jahr 2011 gelten auch hier: Keine Zuschüsse für Eisenbahnleistungen ohne vorherige Ausschreibung. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass auch in Eisenbahnfragen das reguläre Vergaberecht ohne Ausnahme zur Anwendung zu kommen hat.

Das gilt auch dann, wenn man, wie der NWL es hier getan hat, hilfsweise argumentiert, dass es sich um Eisenbahnleistungen handelt, die weder jetzt noch in Zukunft durch den Aufgabenträger bestellt werden. Dem hat die Vergabekammer einen Riegel vorgeschoben und der NWL versucht es jetzt nun auf andere Art und Weise erneut: Man hat angekündigt, die Anerkennung von Nahverkehrsfahrscheinen in Fernverkehrszügen auf der Mitte-Deutschland-Verbindung, konkret zwischen Hamm und Kassel, auszuschreiben.

Dann könnten sich theoretisch mehrere Unternehmen melden, die dort SPFV-Leistungen fahren und derjenige, der den geringsten Zuschuss will, könnte dann Nahverkehrsfahrscheine anerkennen. In einer Erklärung des NWL heißt es, die Vergabekammer habe die rechtliche Zulässigkeit bestätigt, „Leistungen des Fernverkehrs für Nahverkehrskunden zu öffnen“. Entsprechend wurde nun eine Ausschreibung angekündigt.

Weiter heißt es: „Der NWL, der wie kaum ein anderer Aufgabenträger in Deutschland für den Wettbewerb steht – sämtliche SPNV Leistungen in Westfalen wurden bereits in europaweiten Wettbewerbsverfahren vergeben – wird unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Fristen nun ein entsprechendes europaweites Vergabeverfahren vorbereiten.“

Es war bereits der zweite Versuch des NWL, SPFV-Leistungen zu Lasten Dritter zu alimentieren. Bei der Neuvergabe der Linie RE 16 hatte man geplant, diese nur noch im Zweistundentakt zwischen Hagen und Siegen zu bestellen. In der jeweils anderen Stunde sollte ein „eigenwirtschaftlicher“ InterCity der DB Fernverkehr AG fahren, der dann wiederum durch den NWL finanziell bezuschusst würde – also eine faktische Direktvergabe.

Der zum NWL gehörende Zweckverband Ruhr-Lippe (ZRL) hat im nicht öffentlichen Teil seiner Verbandsversammlung vom 8. März 2016 darüber berichtet, dass es Ende 2015 einen unterschriftsreifen Vertrag zwischen dem NWL und der DB AG gegeben habe, dessen Abschluss in letzter Sekunde wegen juristischer Bedenken abgesagt worden ist. Das entsprechende Protokoll liegt der Zughalt-Redaktion vor. Auch im Zusammenhang mit der Mitte-Deutschland-Strecke sind die Planunegn so neu nicht. So wurde bereits Anfang 2016 darüber diskutiert, welche Folgen es vergaberechtlich hat, wenn nur ein Unternehmen überhaupt an Trassen kommt. Eine weitere juristische Klärung in Zukunft ist daher nicht ausgeschlossen.

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