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Bundesrat beschließt PBefG-Novelle

17.02.17 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Bislang war es nicht vorgesehen, dass die Genehmigungsbehörden oder Aufgabenträger bei gemeinwirtschaftlichen Anträgen Mindeststandards für die Behandlung der Arbeitnehmer zur Bedingung machen konnten. Das hat der Bundesrat in der letzten Woche geändert.

Die saarländische Verkehrsministerin Anke Rehlinger zeigt sich darüber ausgesprochen erfreut: „Die Abstimmung war denkbar knapp. Am Ende hat die Überzeugung gesiegt, dass Privat vor Staat nicht immer die beste Wahl ist; schon gar nicht, wenn damit Nachteile für die Beschäftigten und die Qualität einhergehen. Niemandem ist geholfen, wenn Anbieter die Eigenwirtschaftlichkeit ihrer Angebote nur dank niedriger Löhne nachweisen.“

Insgesamt 13 von 16 Bundesländern haben heute schon Tariftreuegesetze. Das bedeutet, dass Aufträge im ÖPNV oder SPNV nur dann vergeben werden dürfen, wenn die Unternehmen bestimmte oft in Rechtsverordnungen definierte Tariflöhne bei der Bezahlung ihrer Belegschaft anwenden. Die Gesetze sind zwar unterschiedlich streng, galten allerdings bislang nicht für eigenwirtschaftliche Leistungen im ÖPNV.

Wenn also, wie das in der Vergangenheit gelegentlich geschehen ist, bestimmte Unternehmen eigenwirtschaftliche Anträge stellen, dann waren diese im Rahmen ihrer Konzessionen nicht an die Bedingungen gebunden, die bei beauftragten Unternehmen galt. Das kann sich mit der novellierten Rechtslage nun ändern.

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