VDV lobt Planungssicherheit
18.01.17 (Güterverkehr, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld
Die Europäische Kommission hat der Neufassung der deutschen Förderrichtlinie zum Kombinierten Verkehr zugestimmt. Das gab das zuständige Bundesverkehrsministerium in Berlin bekannt. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt die Verabschiedung der Richtlinie, an deren Erarbeitung er mitgewirkt hat, ausdrücklich: „Damit bekommen die Unternehmen des Kombinierten Verkehrs die notwendige Planungssicherheit für Investitionen in den dringend notwendigen Neu- und Ausbau der Terminalinfrastruktur“, erklärte VDV-Geschäftsführer Martin Henke.
Die neue Richtlinie gilt ab dem 1. Januar 2017 und hat eine Laufzeit von fünf statt bisher vier Jahren. Sie endet somit am 31. Dezember 2021. Das Fördervolumen beläuft sich weiterhin auf 93 Millionen Euro pro Jahr. Aufgrund der steigenden Beförderungsmengen im Kombinierten Verkehr, die im Jahre 2016 zum wiederholten Mal die 100-Millionen-Tonnen-Grenze überschritten haben, arbeitet das System an seiner Kapazitätsgrenze.
Um das zu erwartende Wachstum weiter bewältigen zu können, sind zusätzliche Investitionen in den Ausbau des Kombinierten Verkehrs unumgänglich. Laut der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 des Bundesverkehrsministeriums steigt die Beförderungsmenge im Kombinierten Verkehrs bis 2030 um rund 80 Prozent. Hier müssen die Infrastrukturen mit dem Verkehrsaufkommen mitwachsen, um einen Zusammenbruch des Verkehrs zu vermeiden.